Irrglaube Angehörigenvertretungsrecht
Keine automatische Vertretung durch den Ehegatten
(Gesetzentwurf Drucksache 18/10485)

Die deutsche Bevölkerung geht weit verbreitet davon aus, dass es ein sogenanntes Angehörigenvertretungsrecht gibt, das im Notfall greift. Das ist allerdings nicht richtig. In Deutschland gibt es keine automatische Vertretung durch Angehörige wie den Ehegatten.

Gesetzesentwurf gescheitert!

Der Irrglaube hat sich insbesondere nach der letzten Legislaturperiode gefestigt, da der Bundesrat tatsächlich einen Gesetzesvorschlag, der ein allgemeines Angehörigenvertretungsrecht schaffen sollte, in den Bundestag eingebracht hatte.
Über diesen Vorschlag wurde gerade in den Medien viel diskutiert. Es gab hier insbesondere sehr laute Stimmen, die sich gegen den Gesetzesentwurf aussprachen.
Das Hauptargument war, dass ein automatisches Vertretungsrecht, das auf einer Vertretungsvermutung beruht, nicht praktikabel und insbesondere missbrauchsanfällig sei.
Über den Gesetzesentwurf konnte letztlich nicht abschließend abgestimmt werden, da die Legislaturperiode endete und im September 2017 bereits die Wahl der neuen Bundesregierung anstand. Nun muss zunächst wieder das Thema neu aufgerollt werden. Ob dies geschieht ist ungewiss.

Was gilt also?

Es bleibt also dabei, dass für den Fall, dass jemand nicht, oder nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, erst durch das Gericht ein Betreuer eingesetzt werden muss. Das kann entweder ein Angehöriger sein, dem dann vielfältige Pflichten auferlegt werden, oder sogar ein Berufsbetreuer, der Ihnen fremd und unvertraut ist und der dann trotzdem über Ihr Leben entscheiden kann.

Die Bundesregierung rät dazu, die Verbreitung von Vorsorgevollmachten zu fördern.
In diesem Artikel haben wir viele Informationen zur rechtlichen Vorsorge für Sie zusammengefasst.

Wollen Sie für sich und Ihre Angehörigen rechtlichen Vorsorgen oder haben Sie Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an per E-Mail: erbrecht@borgelt.de oder telefonisch unter: +49.211.5858990.

Charlotte Herbertz
Rechtsanwältin für Erbrecht