Bankenrecht

In der anwaltlichen Praxis bekommt das Bankenrecht vorrangig Bedeutung in Bezug auf Verträge und Geschäftsbeziehungen zu den privaten und Unternehmenskunden der Banken. Kreditinstitute nutzen agieren vielfach aus einer Position der finanziellen und organisatorischen Überlegenheit mit der Folge, das teils existenzielle Interessen der Kunden auf der Strecke bleiben.

Häufige Streitfälle sind unter den Begriffen Beratungsverschulden, Bürgschaft und Darlehensmitverpflichtung, Sanierungsfinanzierung, Umschuldungsmaßnahmen, Vorfälligkeitsenschädigung, Nichtabnahmeentschädigung zusammenzufassen.
Mit dem Tätigkeitsschwerpunkt des Zivilrechts betreut Rechtsanwalt Dr. Rainer Borgelt seit Jahren Mandate in der Beratung und streitigen Auseinandersetzung gegenüber Banken und Sparkassen. Haben Sie Fragen?

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Dr. Rainer Borgelt, Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht

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