Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet
Rechtsanwalt Dr. Rainer Borgelt
seit Jahren arbeitsrechtliche Fälle in der außergerichtlichen Beratung und prozessualen Vertretung, sowohl vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf und Landesarbeitsgericht Düsseldorf, als auch bundesweit an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Für Arbeitgeber besteht das Interesse, Rechtssicherheit bereits vor der Einstellung von Arbeitnehmern, über die arbeitsvertragliche Gestaltung, der Regelung des Arbeitsalltags bis hin zu einer etwaigen Aufhebung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu schaffen.
In der Beratung von Arbeitnehmern steht neben der Interessenwahrung im Arbeitsleben, der Kündigungsschutz und die Verhandlung von Abfindungen im Vordergrund. Kurze Fristen nach Erhalt einer etwaigen Kündigung machen rasches Handeln erforderlich. Bei Fragen zum Arbeitsrecht sollte ein qualifizierter Arbeitsrechtler und damit ein Fachanwalt für Arbeitsrecht herangezogen werden.
Sprechen Sie uns an per E-Mail: arbeitsrecht@borgelt.de oder Telefon: +49.211.5858990.
E-Mail: arbeitsrecht@borgelt.de
Telefon: +49.211.5858990.
Dr. Rainer Borgelt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bereiche Arbeitsrecht:
Wir sind in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts für Sie tätig.
– Arbeitsverträge erstellen und prüfen
– Kündigungsschutzklagen
– Kündigungsschutz leitender Angestellter
– Geschäftsführeranstellungsverhältnisse
– Abfindungen
– Gehaltsklagen
– Abmahnungen
– Kollektives Arbeitsrecht
– Beschlussverfahren
– Fristlose Kündigungen
– Einsatzverbote der BaFin (§ 34d WpHG)
– Änderungskündigungen
– Dienstverträge für Vorstände und Geschäftsführer
– Recht der Freien Mitarbeiter- Zeugnisprüfung
– Versetzungen / Umsetzungen
– Befristungen
– Urlaub / Urlaubsabgeltung
– Eingruppierung
– Leiharbeit
– Elternzeit
– Teilzeitverlangen / Elternteilzeitverlangen
– Karenzentschädigung
– Wettbewerbsverbot
– Bonuszahlungen
– Schadensersatz- Eilverfahren in sämtlichen Bereichen
– Insolvenz und Insolvenzgeld
– Umstrukturierung und Betriebsübergang
– Vertretung vor Arbeitsgerichten, den LAG und dem BAG.
– Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
– Zwangsvollstreckung
– Handelsvertreterrecht
– Mannheimer Modell
– Zielvereinbarung