Das Markenrecht ist schon aufgrund der regelmäßig hohen Streitwerte bei einer Markenverletzung zwischen mindestens 25.000,00 € bis zu mehreren Hunderttausend Euro ein besonders sensibler Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
Marken stellen einen maßgeblichen Bestandteil des Unternehmenswerts dar und das Markengesetz gesteht Markeninhabern einen recht weitgehenden Schutz zu. Markenlizenzverträge sichern die bestmögliche Verwertung im Markenrecht: der Lizenzgeber profitiert von der Investition in seine Marke – der Lizenznehmer erhält den exklusiven Zugang zu einer erstrebenswerten Kundengruppe.

Markenrecht und Markenverletzung

Eine Markenverletzung kann viele Gesichter haben: die Nutzung verwechslungsfähiger Zeichen, „klassische“ Markenpiraterie oder Produktpiraterie, aber auch die Registrierung von Domains, die Verwendung von Metatags, Keywords und AdWords, Domainparking, die Beschreibung von Produkten oder Dienstleistungen etwa bei Ebay, Import und Export von Markenware, die Werbung mit fremden Marken, das Bedrucken von T-Shirts, das Bekleben von Fahrzeugen mit Folie oder das Autotuning, die Bewerbung von Ersatzteilen und Zubehör zu Markenprodukten oder der Parallelimport – all dies sind potentielle Markenverletzungen im Markenrecht. Die vorzugsweise schnelle Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs ist im Markenrecht wohl das größte Interesse des Mandanten – neben der Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Markenrecht, etwa wenn Nichtberechtigte abmahnen. Abmahnungen und einstweilige Verfügungsverfahren, Grenzbeschlagnahmen und Messesachen gehören in den Bereich des Markenrechts.

Marken und Lizenzvertrag

Im besten Fall wird man sich jedoch vor der Nutzung einer fremden Marke mittels entsprechender Markenlizenzverträge absichern. Hierbei ist zu beachten, dass den Lizenzgeber nicht nur Rechte hat sondern ihn auch Pflichten treffen. Die Markenpflege, Marketingmaßnahmen und die Verteidigung der Marke kann geschuldet sein. Der Lizenznehmer sollte sich genau über den Umfang seiner durch den Vertrag eingeräumten Rechte im Klaren sein. In welchen Gebieten darf die Marke genutzt werden, ist die Marke überhaupt ausreichend geschützt und auf welche Weise darf der Lizenznehmer die lizenzierte Marke nutzen, d.h. nur auf Verpackungen oder auch online? Gibt es Aufbrauchsfristen für den Verkauf mit der Marke gekennzeichneter Waren nach Vertragskündigung?

Eine klare Regelung der Verhältnisse zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer per Vertrag wird die Modalitäten der Lizenzzahlungen vereinfachen und eine eventuell erforderliche Beendigung des Markenlizenzvertrags erleichtern.

Markenanmeldung

Vielleicht entwickelt man sogar selbst eine Marke und schützt diese durch eine Markenanmeldung.Wie wichtig es ist, schon bei der Markenfindung einen Rechtsanwalt einzuschalten erkennen viele Markeninhaber leider erst, wenn es zu spät ist. Ohne entsprechende Ähnlichkeitsrecherche und Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer Marke kann es entweder zu Konflikten mit Inhabern verwechslungsfähig ähnlicher Marken kommen oder schon während des Anmeldeverfahrens mit dem zuständigen Markenamt, etwa weil die Marke nicht eintragungsfähig ist. Dann stellen sich die erheblichen Investitionen in Werbematerial und Marketing, die man im Vorfeld gemacht hat, und das Markenrecht, als wertlos heraus.

Unangenehmer wird es, wenn man nachträglich zu Recht abgemahnt wird. Nicht nur, dass man dann mit Anwaltskosten in erheblicher Höhe rechnen muss: gravierender sind die Schadensersatz-, Vernichtungs- und Unterlassungsansprüche. Jede rechtswidrige Markennutzung – wo auch immer – ist nämlich zukünftig zu unterlassen. Wer einmal versucht hat, eine rechtsverletzende Markennennung nachträglich aus dem Internet zu entfernen, weiss, dass das keinen Spass macht und viel Aufwand erfordert. Es ist daher empfehlenswert, sich möglichst umfassend vor einer Markenanmeldung abzusichern.

Wir beraten Inhaber bestehender Marken bei Aufbau und Pflege ihres Markenportfolios. Für unsere Mandanten entwickeln wir individuelle Markenstrategien. Wir zielen auf eine optimale Schutzwirkung.

Berührungspunkte gibt es im Markenrecht häufig mit dem Wettbewerbsrecht und Zivilrecht aber auch mit dem Design- und Urheberrecht.

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Mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Markenrecht betreut Rechtsanwältin Eva Dzepina seit Jahren Mandate in der Beratung, dem Schutz und der Verteidigung von Marken.

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Eva N. Dzepina Rechtsanwältin für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Designrecht, Kunstrecht, IT-Recht, Domainrecht

Eva N. Dzepina LL.M. (UK)
Rechtsanwältin für Markenrecht