Erbrecht

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Erbrechts – als Alleinerbe/ (Mitglied einer) Erbengemeinschaft, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter oder Nachlassgläubiger.

Problemfelder im Rahmen eines Erbfalls

Zunächst ist innerhalb kurzer Fristen zu entscheiden, ob das Erbe akzeptiert oder ausgeschlagen werden soll. Die Entscheidung hängt insbesondere davon ab, ob der Nachlass überschuldet ist. Das Verhältnis zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem muss geklärt werden. Auch das Vorhandensein mehrerer Testamente kann in dieser Phase oder später zu Schwierigkeiten führen. Eine besondere Herausforderung besteht schließlich dann, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Unternehmensbeteiligungen hielt. Dabei geht häufig das Gesellschaftsrecht den erbrechtlichen Bestimmungen vor. Außerdem können besondere Fragestellungen entstehen, wenn es mehrere Erben gibt, die dann als Erbengemeinschaft agieren müssen.

Wir beraten Sie insbesondere bei:

  • Nachlassabwicklung in unstreitigen und streitigen Fällen
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassinsolvenz
  • Erbfällen mit internationalem (europäischem und außereuropäischem) Bezug
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Rechtliche Vorsorge

Gerne werden wir auch beratend und gestaltend für Sie tätig, wenn es um Ihre rechtliche Vorsorge geht.

Im Erbrecht lassen sich mit den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten in Testamenten und Erb- sowie Gesellschaftsverträgen Konflikte um den späteren Nachlass vermeiden. Dementsprechend kann in vielen Fällen effektiv beispielsweise einer Zerschlagung des Vermögens oder eines Unternehmens, oder der Pflichtteilsproblematik vorgebeugt werden.

Viele Streitigkeiten entstehen im Rahmen eines Erbfalls aufgrund fehlender Maßnahmen im Bereich der rechtlichen Vorsorge. Aus der Erfahrung in der Konfliktbegleitung im Erbfall haben wir dementsprechend die Kompetenz entwickelt, schon im Vorhinein für klare Verhältnisse zu sorgen.

Wir beraten Sie insbesondere bei:

Bei erbrechtlichen Fragen berät und begleitet Sie Frau Rechtsanwältin Charlotte Herbertz.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an per E-Mail erbrecht@borgelt.de

oder per Telefon unter+49.211.5858990.

Charlotte Herbertz
Rechtsanwältin