Erbrechtliche Wirkung der Geburt eines Kindes

Die Geburt eines Kindes gehört zu den schönsten Ereignissen im Leben. Wenn die werdenden Eltern erfahren, dass bald ein neuer Sprössling der Familie geboren wird, ist klar, dass man keine Gedanken an die potenzielle erbrechtliche Wirkung dieser Geburt aufbringt. Nichtsdestotrotz sind die Auswirkungen erheblich. Wir möchten für Sie die Wirkung der Geburt eines Kindes deshalb zusammenfassen, damit Sie einen schnellen Überblick erhalten und sich dann wieder den schöneren Gedanken zuwenden können.

  1. Die gesetzliche Erbfolge verändert sich
  2. Neue Regelungen müssen her
  3. Testamentsvollstreckung für minderjährige Kinder besonders sinnvoll
  4. Sorgerechtsverfügung im Testament
  5. Anfechtungsmöglichkeit für ein altes Testament 

Die gesetzliche Erbfolge verändert sich

Die Geburt eines Kindes verändert die gesetzliche Erbfolge elementar. Während jemand, der unverheiratet und kinderlos ist, grundsätzlich „nach oben“ also an seine Eltern vererben würde, ist diese Folge bei Geburt eines Kindes unterbrochen. Es wird dann ausschließlich „nach unten“, also an das Kind vererbt. Auch bei Eheleuten, die kinderlos sind, erben zunächst noch die jeweiligen Eltern mit. Sobald ein Kind geboren ist, wendet sich die Erbfolge diesem zu. Ehepartner und Kind erben gemeinsam nach dem Gesetz.

Neue Regelungen müssen her

Hat man seine Erbfolge bereits geregelt, bedeutet die Geburt eines Kindes, dass das alte Testament auf seinen Sinn hin überprüft werden muss. Hat man noch kein Testament, sollte man für den Fall, dass man verheiratet ist, auf jeden Fall eines machen. Die gesetzliche Erbfolge ist nämlich gerade im Zusammenhang mit minderjährigen Kindern für den überlebenden Ehegatten nicht die beste Möglichkeit. Der Überlebende würde nach dem Gesetz gemeinsam mit den Kindern erben und daher eine Erbengemeinschaft bilden. Dabei können die hier aufgezeigten Probleme entstehen.

Testamentsvollstreckung für minderjährige Kinder besonders sinnvoll

Sollen auch die minderjährigen Kinder schon Erben werden, kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers bis zum Erreichen eines bestimmten Lebensalters das richtige Mittel darstellen. Das Amt des Testamentsvollstreckers ermöglicht die Handlungsfähigkeit über den Nachlass. Ein Testamentsvollstrecker handelt nach den Vorstellungen und Wünschen des Erblassers, beziehungsweise in dessen Sinne.

Sorgerechtsverfügung im Testament

Eltern von minderjährigen Kindern können nicht festlegen, wer Vormund für das Kind wird. Darüber entscheidet immer das Vormundschaftsgericht. Entgegen der landläufigen Meinung werden auch nicht die kirchlichen Paten automatisch als Vormund eingesetzt. Das Gericht orientiert sich aber bei seiner Entscheidung an sogenannten Sorgerechtsverfügungen, die man bestenfalls in sein Testament aufnimmt.

Anfechtungsmöglichkeit für ein altes Testament

Am Rande sei erwähnt, dass ein frischer Sprössling auch ein neuer Pflichtteilsberechtigter ist. Diese Einordnung macht es möglich, ältere Testamente, an die man nicht länger gebunden sein will, anzufechten. Es gilt hierfür die Jahresfrist.

Bei erbrechtlichen Fragen berät und begleitet Sie Frau Rechtsanwältin Charlotte Herbertz.

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Charlotte Herbertz
Rechtsanwältin für Erbrecht