Kostenlose Vorträge zu diesem Thema in unseren Kanzleiräumlichkeiten!

Rechtliche Vorsorge

  1. Warum sollte man überhaupt rechtlich vorsorgen?
  2. Wann gelte ich als geschäftsunfähig?
  3. Was kann ich tun, um ein Betreuungsverfahren zu verhindern?
  4. Was kann ich im Rahmen der rechtlichen Vorsorge noch regeln?

Warum sollte man überhaupt rechtlich vorsorgen?

Während sich jeder darüber bewusst ist, dass er regelmäßig zu medizinischen Vorsorgeuntersuchungen gehen sollte, machen sich viel zu viele Menschen immer noch keine Gedanken über Ihre rechtliche Vorsorge. Dabei kann man mit einer klugen und rundum sicheren rechtlichen Vorsorge erreichen, was sich eigentlich jeder wünscht: möglichst lange selbstbestimmt zu bleiben. Entscheidungen bezüglich Ihres eigenen Lebens können Sie nämlich in dem Moment nicht mehr treffen, in dem Sie Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren.

Wann gelte ich als geschäftsunfähig?

Geschäftsunfähig ist man beispielsweise während man bewusstlos ist. Geschäftsunfähigkeit kann außerdem angenommen werden bei ausgeprägter Orientierungslosigkeit im Alltag, starker Sedierung durch Medikamente, Demenz.
Da Sie im Zustand der Geschäftsunfähigkeit keine Verträge mehr schließen können, wird im Normalfall durch das Gericht im Rahmen eines Betreuungsverfahrens (früher Vormundschaftsverfahren) ein gesetzlicher Betreuer (früher Vormund) für Sie eingesetzt, damit Ihre Angelegenheit weiter geregelt werden können.

Das ist dann in einer Vielzahl von Fällen ein Berufsbetreuer, also jemand dessen Beruf es ist, andere Leute zu betreuen. Dieser Berufsbetreuer entscheidet, welche Verträge für Sie zu schließen sind, welche gekündigt werden, er öffnet für Sie die Post und entscheidet, wofür Sie Ihr Geld ausgeben dürfen und wofür nicht.

Das Gericht kann auch einen Verwandten von Ihnen als Ihren Betreuer einsetzen. Die Annahme, dass dies der Regelfall wäre, ist aber falsch. Das Gericht setzt denjenigen ein, von dem er ausgeht, dass er am geeignetsten ist, die Betreuung für Sie zu übernehmen. Ehegatten scheiden meist in dieser Überlegung aus, da sie entweder älter oder gleich alt und möglicherweise gar nicht mehr in der Lage sind, zusätzliche Aufgaben zu den eigenen zu übernehmen. Kinder wohnen aus Sicht des Gerichts häufig zu weit weg, um als Betreuer in Frage zu kommen. Sollte das Gericht aber doch einen Ihrer Angehörigen als Ihren Betreuer bestellen, werden diesem gleichfalls umfangreiche Auskunfts- und Rechenschaftspflichten auferlegt. Ihr Angehöriger muss dem Gericht dann Rede und Antwort in Bezug auf all die Entscheidungen stehen, die er für Sie trifft.

Übrigens: Einen Automatismus, der den Ehegatten berechtigt im Notfall, rechtlich verbindliche Entscheidungen für den Betroffenen zu treffen (Ehegatten-Vollmacht), gibt es in Deutschland nicht. 

Was kann ich tun, um ein Betreuungsverfahren zu verhindern?

Schon das Betreuungsverfahren vor Gericht können Sie jedoch einfach verhindern, indem Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen.
In einer Vorsorgevollmacht können Sie verfügen, wer im Falle des Falls für Sie handeln können soll und darf. Dabei wählen Sie nicht nur jemand Vertrautes, der Sie kennt und weiß, was Ihnen wichtig ist. Sie können darin auch Anordnungen aufnehmen, die Ihr Vorsorgebevollmächtigter befolgen muss. Sie können damit ein Regulatorium schaffen, das im besten Fall als Leitlinie für Ihren Bevollmächtigten greift.

Was kann ich im Rahmen der rechtlichen Vorsorge noch regeln?

Als weitere rechtliche Vorsorgemaßnahme bietet sich das Erstellen einer Patientenverfügung an.
Die Patientenverfügung stellt das Mittel der Wahl dar, wenn Sie heute schon verfügen wollen, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen in welcher Situation vorgenommen werden dürfen.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Patientenverfügung erst greift, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Vorstellungen und Entscheidungen zu äußern. Ihr geäußerter Wille gilt, solange Sie noch erkennbar wissen, was mit Ihnen geschieht. Die Geltung der Patientenverfügung ist also unabhängig von Ihrer Geschäftsfähigkeit. Ihre Selbstbestimmtheit ist durch die Patientenverfügung in Bezug auf medizinische Entscheidungen vollumfänglich geschützt.

Der BGH hat erst letztes Jahr wieder eine konkretisierende Entscheidung in Bezug auf Patientenverfügungen erlassen.
Die Ansprüche, die an die Wirksamkeit einer Patientenverfügung gestellt werden, sind sehr hoch.  Es ist sehr schwierig, diese als juristischer Laie zu erfüllen.
Da dieses Thema der rechtlichen Vorsorge von so enormer Wichtigkeit ist, bieten wir regelmäßig kostenlose Vorträge in unseren Kanzleiräumlichkeiten an. Hier  finden Sie die anstehenden Termine.

Frau Rechtsanwältin Charlotte Herbertz berät Sie im Rahmen Ihres Tätigkeitsschwerpunktes Erbrecht in Bezug auf Ihre rechtliche Vorsorge. Haben Sie dazu Fragen oder möchten Sie für sich und Ihre Angehörigen rechtlich vorsorgen? Sprechen Sie uns an per E-Mail: erbrecht@borgelt.de oder telefonisch unter: +49.211.5858990.

Charlotte Herbertz
Rechtsanwältin für Erbrecht