Gesetzliche Erbfolge.

Wer ist mein gesetzlicher Erbe? Von wem bin ich gesetzlicher Erbe? Das sind komplexe Fragen.

Nach dem Gesetz erben grundsätzlich die Familienangehörigen/ Verwandten. Dabei spielen die Ehegatten und Abkömmlinge eine herausragende Rolle. Wir haben für Sie einige typische Beispielfälle zusammengestellt:
  1. Der Erblasser ist (im gesetzlichen Güterstand) verheiratet, es gibt zwei gemeinsame Kinder: Der Ehegatte erbt zu ½, die Kinder je zu ¼.
  2. Der Erblasser ist (im gesetzlichen Güterstand) verheiratet, es gibt keine Kinder, aber die Eltern des Erblassers leben noch: Der Ehegatte erbt zu ¾, die Eltern des Erblassers erben je zu 1/8.
  3. Der Erblasser ist (im gesetzlichen Güterstand) verheiratet, er hat keine Eltern mehr, aber noch eine Schwester: Der Ehegatte erbt ebenfalls ¾, die Schwester ¼.
  4. Der Erblasser ist geschieden, er hat zwei Kinder: Der geschiedene Ehegatte erbt nicht, die Kinder erben je zu ½.
  5. Der Erblasser ist ledig, hat keine Eltern mehr und keine Kinder, aber noch zwei Geschwister: Die Geschwister erben je zu ½.
Festhalten kann man, dass die gesetzliche Erbfolge umso komplizierter ist, desto mehr Verwandte auf unterschiedlichen Ebenen zur Erbschaft kommen. Ihren individuellen Fall kann man dabei nur konkret untersuchen, wenn man die familiäre Situation und die rechtlichen Folgen kennt.
Die gesetzliche Erbfolge zu kennen, ist nicht nur wichtig für diejenigen, die sich um Ihren Nachlass kümmern wollen, sondern auch für diejenigen, die eventuell erben werden, oder schon als Erben gelten. Außerdem natürlich auch für etwaige Pflichtteilsberechtigte. Ihre Erben und die Ausgestaltung Ihrer Erbschaft können Sie durch das Verfassen eines Testaments bestimmen.

Bei Erbangelegenheiten und im Rahmen der Abwicklung eines Nachlasses sind vielfach Maßnahmen innerhalb gesetzlicher Ausschlussfristen zu treffen. Anwaltliche Beratung sollte frühzeitig in Anspruch genommen werden, um der Entstehung von Nachteilen vorzubeugen.

Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, oder wie Sie diese umgehen können? Sprechen Sie uns an per E-Mail: erbrecht@borgelt.de oder telefonisch unter: +49.211.5858990.

Charlotte Herbertz
Rechtsanwältin für Erbrecht