Das Wettbewerbsrecht regelt das Verhalten zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern. Im engeren Sinne ist mit Wettbewerbsrecht das sogenannte Lauterkeitsrecht gemeint, dass im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt ist.

Unlautere geschäftliche Handlungen, wie etwa die Verunglimpfung von Wettbewerbern, Rufschädigung, Nachahmung, Herkunftstäuschung oder Absatzbehinderung können in vielen Spielarten vorkommen. Dabei ist der Schritt zur Unlauterkeit häufig sehr unbestimmt und wird von verschiedenen Gerichten auch sehr unterschiedlich beurteilt. Die Werbung mit Superlativen kann etwa zulässig sein, wenn es sich um bloße reklamehafte Anpreisungen ohne konkreten Tatsachenbezug handelt. Eigenschaftsangaben in Superlativform hingegen müssen nachweisbar sein, so etwa das LG Düsseldorf (38 O 103/08). Die Irreführung der Verbraucher, etwa durch falsche oder unzureichende Preisangaben oder falsche Produktbeschreibungen, kann wettbewerbswidrig sein.

Gerade in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen werden sehr häufig Abmahnungen ausgesprochen. Oft bedeutet ein berechtigter Unterlassungsanspruch für den Angegriffenen ein gravierendes Problem, da es sein gesamtes Geschäftskonzept, teures Werbematerial oder seinen Messestand quasi ad acta legen kann – mit den entsprechenden finanziellen Einbußen. Häufig ist es möglich, zwischen den streitenden Parteien einen “Gleichstand” mit Hilfe einer Gegenabmahnung zu erreichen – ein probates Mittel gerade bei den typischen AGB-, Ebay- oder Shop-Abmahnungen im Onlinehandel.

Nicht zuletzt sind Suchmaschinenmanipulationen ein interessantes Thema auch für das Wettbewerbsrecht. Ab wann ist die Suchmaschinenoptimierung (SEO) unlauter, da sie Wettbewerber in übermäßger Weise benachteiligt und ab wann kann sie abgemahnt werden?

Aufgrund der regelmäßig eher hohen Streitwerte ist eine vorherige Risikoeinschätzung in Wettbewerbssachen sehr wichtig. Auch Werbekampagnen sollten günstogerweise im Vorfeld anwaltlich überprüft werden – damit es später kein böses Erwachen gibt oder die finanziellen Risiken zumindest einkalkuliert werden können.

Haben Sie Fragen in Bezug auf das Wettbewerbsrecht? Frau Rechtsanwältin Eva N. Dzepina, LL.M. und Dr. Rainer Borgelt beraten Sie gern. Rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de.

Eva N. Dzepina Rechtsanwältin für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Designrecht, Kunstrecht, IT-Recht, Domainrecht

Eva N. Dzepina L.L.M
Rechtsanwältin