Das OLG Köln (Urteil vom 30.05.2011, Az. 15 U 194/10) hat entschieden, dass die Kritik an einem Unternehmen eine Verletzung der unternehmerischen Geschäftsehre und des Gewerbebetriebs darstellen kann – im aktuellen Fall ging es um Restaurantkritik.

Die Klägerin, ein Gourmetrestaurant, wehrte sich gegen die negative Bewertung der Beklagten, der Herausgeberin eines Restaurantführers, die diese aufgrund des Berichts einer Testperson veröffentlicht hatte. Darin waren Äußerungen gefallen, wie ”…hatten einen leicht bitteren Nachgeschmack….”, “…nahezu aromafrei….”, “…mehliges Haselnuss-Kartoffel-Püree…”, “…das mächtige Soufflé war ausdruckslos…”.

Dabei handelt es sich um subjektive Meinungsäußerungen, die grundsätzlich vom Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG geschützt sind. Dieser Grundsatz ist jedoch einzuschränken, wenn dadurch Rechte Dritter verletzt werden. Dazu ist eine einzelfallbezogene Abwägung vorzunehmen, die in diesem Fall zugunsten der Klägerin ausfiel, denn die geäußerte Kritik sei geeignet, die Reputation des Restaurants nachhaltig zu schädigen und sogar die wirtschaftliche Existenz zu gefährden.

Der von der Beklagten angesprochene Adressatenkreis sei an Restaurants im gehobenen Preissegment interessiert und wolle sich vor dem Besuch eine möglichst objektive Bewertung einholen. Dieses Kriterium werde durch die streitgegenständliche Kritik jedoch nicht erfüllt, da es sich um die subjektive Meinung einer einzelnen Testperson handelt, die nur einmal in dem betreffenden Restaurant gegessen hat – so das Gericht.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung haben Warentests, worunter auch Restaurantkritiken fallen, stets neutral, sachkundig und im Bemühen um Richtigkeit vorgenommen zu werden.
Diesen Maßstäben hielt die von der Beklagten veröffentlichte Restaurantkritik nach Ansicht des Gerichts offenbar nicht stand. Der Unterlassungsanspruch des Restaurantbetreibers wurde bejaht.

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Eva N. Dzepina Rechtsanwältin für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Designrecht, Kunstrecht, IT-Recht, Domainrecht

Eva N. Dzepina L.L.M
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