Messen bieten für Unternehmen nicht nur Gelegenheit, sich Kunden und der Öffentlichkeit mit den neuesten Produkten, Dienstleistungen und Ideen zu präsentieren.

Leider bieten Messen auch der Konkurrenz eine Plattform, um ein bißchen „Windowshopping“ zu betreiben und Marken, Designs und Webestrategien von Marktrivalen abzukupfern und Produktpiraterie zu begehen – oder auch dem unlauteren Wettbewerb zu frönen, etwa mit irreführenden Anpreisungen („Dieses Produkt ist 100%ig sicher!“), Werbung mit angeblicher Spitzen- („Wir sind die besten“) oder Alleinstellung („Das kriegen Sie nur bei uns!“) oder veralteten Leistungstests („Der Testsieger!“).

So ist es nicht ungewöhnlich, dass Sie als Aussteller bei Ihrem ersten Rundgang nicht nur nette Geschäftspartner wiedertreffen sondern unter Umständen auch Ihr neuestes Produkt in leicht veränderter Form und Farbe – bei einem Wettbewerber. Und billiger.

Da Messen nur wenige Tage stattfinden und etwa Wettbewerber aus dem Ausland häufig nur während dieser Zeit greifbar sind, muss sofort schnell und routiniert gehandelt werden wenn man Rechtsverletzungen unterbinden will. Denn der Erfolg einer Messe kann oft davon abhängen, ob ein Konkurrent rechtzeitig „ausgebremst“ werden kann oder nicht.

Folgende Maßnahmen sind daher zu am ersten Messetag zu empfehlen:

Zu einem Spaziergang am Beginn der Messe sollte man so früh wie möglich mit einer Digitalkamera und einem Zeugen (nicht die Geschäftsführung!) oder sogar einem Rechtsanwalt aufbrechen – insbesondere wenn man schon etwas ahnt. Die Stände der Mitbewerber sollten dann auf Nachahmungen, zweifelhafte Werbung oder sonstige Aktionen, die rechtsverletzend erscheinen, geprüft werden. Am besten werden alle Feststellungen mittels Fotos und Zeugenprotokollen festgehalten.

Feststellung einer Rechtsverletzung:

Die Waffe der Wahl ist in der Regel zunächst eine Abmahnung mit kurzer Fristsetzung. Zwar wirkt eine Abmahnung weniger bedrohlich als eine einstweilige Verfügung, die vom Gericht auf Antrag erlassen und per Gerichtsvollzieher auf der Messe zugestellt wird und bei Nichtbeachtung durch Ihren Wettbewerber Ordnungsgelder auslösen kann. Sie ist aber auch ein schnelles und kostengünstigeres Mittel, den Rechtsverletzer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und vielleicht ein schnelles Einsehen wegen der Befürchtung weiterer Schritte zu erreichen. Wichtig: Immer ist zu berücksichtigen, dass Gerichte am Wochenende nicht arbeiten und der Erlass einer einstweiligen Verfügung etwas Zeit braucht. Es wird daher wenig effektiv sein, erst am letzten Messetag ein Eilverfahren anzustrengen, um auf den Messeauftritt des Wettbewerbers noch Einfluss zu nehmen.

Messenachbereitung:

Angefangene Verfahren sollten sich nicht „ausschleichen“. Wenn ein Rechtsverletzer nicht konsequent wegen seiner Verfehlung möglichst endgültig abgestraft wird, können sich unlautere Handlungen oder Produktpiraterie spätestens bei der nächsten Messe wiederholen. Konkurrenten muss man auch in der Zukunft genauer auf die Finger schauen. Wenn der Produktpirat aus dem Ausland kommt denken Sie über Grenzbeschlagnahmeverfahren nach, denn Piraterieware gar nicht erst zur Messe gelangen zu lassen ist wohl die beste Strategie. Und wenn man es noch nicht getan hat, dann wird es höchste Zeit:

Registrieren Sie Ihre Schutzrechte!

Marken, Designs, Patente und Gebrauchsmuster kann man schützen lassen oder sie entstehen erst durch Registrierung in dem jeweiligen Messeland. Das verhindert zwar nicht unbedingt, dass Rechte irgendwann einmal verletzt werden. Es kann jedoch die Hemmschwellen der Konkurrenz erhöhen und ganz bestimmt erleichtert oder ermöglicht der Schutz erst ein Vorgehen gegen eventuelle Verletzer.

Messevorbereitung:

Melden Sie Ihre Marken, Designs, Patente und Gebrauchsmuster vor der Messe für das Messeland an. Besteht der Verdacht, dass Piraterieware von Konkurrenten nach Deutschland importiert wird? Die Veranlassung einer Grenzbeschlagnahme beim Zoll könnte das Problem schon bei der Wurzel packen.

Lizenzverträge (insbesondere zum Nachweis der Berechtigung zur Wahrnehmung fremder Schutzrechte), bereits ergangene Urteile oder Beschlüsse gegen Wettbewerber und Unterlassungserklärungen der Konkurrenten sollten zur Messe mitgebracht werden, genauso wie eine Liste der Schutzrechte oder Kopien der Schutzrechtsurkunden. Am besten spricht man sich rechtzeitig vor der Messe mit Rechtsanwälten ab, damit diese auch außerhalb der gewöhnlichen Bürozeiten erreichbar bleiben und schon im Vorfeld Kontakt zu dem zuständigen Gericht und Gerichtsvollzieher aufnehmen können, um im Falle des Falles schneller einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen.

Sie benötigen Unterstützung in Messesachen? Mit den Tätigkeitsschwerpunkten gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht betreut Rechtsanwältin Eva Dzepina seit Jahren Mandate in der Beratung und streitigen Auseinandersetzung bei Fragen des Wettbewerbs- und Markenrechts.

Sprechen Sie uns an: Tel: 0211.5858990. Email: dzepina@borgelt.de

Eva N. Dzepina Rechtsanwältin für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Designrecht, Kunstrecht, IT-Recht, Domainrecht

Eva N. Dzepina L.L.M
Rechtsanwältin