Kunstrecht
Das Kunstrecht ist kein streng abgegrenztes Rechtsgebiet. Vielmehr handelt es sich dabei um ein Zusammenspiel vieler Rechtsgebiete, die das Kunstwerk und den Künstler, den Kunsthandel, Galeristen, das Auktionswesen und den sonstigen Umgang mit Kunst betreffen. So besteht fast Ähnlichkeit mit dem Begriff der Kunst selbst, der ebenfalls verschiedene Kunstformen umfasst. Ein gewichtiger Aspekt des Kunstrechts ist das Urheberrecht.
Der Künstler ist im rechtlichen Sinn Urheber und das Urhebergesetz sichert ihm sehr weitgehende Rechte in Bezug auf sein Werk – sowohl in persönlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Ein Kunstwerk darf nicht einfach kopiert, bearbeitet, verändert oder in andere Werkformen übertragen werden. Der Name der Künstlerin oder des Künstlers muss genannt werden – Urhebernennungsrecht, § 13 UrhG. Die Abbildung und/oder Vermarktung eines Kunstwerks im Internet oder auf Fotos ist nur eingeschränkt möglich.
Auch nach dem Verkauf des Kunstwerks kann ein Künstler mit dem Folgerecht, § 26 UrhG, weiterhin an der Wertsteigerung des Werks partizipieren. Der Urheber hat ein Recht auf eine angemessene Vergütung – auch wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Dieses Recht können Künstler nachträglich vom Vertragspartner einfordern, § 32 UrhG, wirtschaftlich relevant auch für Auktionshäuser und Sammler.
Das klassische Kauf- und Handelsrecht sind ebenfalls Rechtsgebiete, die im Kunstrecht eine wesentliche Rolle spielen. Das Persönlichkeitsrecht (etwa von Portraitierten) kann einschlägig sein, das Mietrecht (Stichwort: Kunstleasing) sowie das Werk- und Dienstvertragsrecht (Auftragsarbeiten und Sponsoring). Verträge und/oder eine Erstberatung können hier Klarheit schaffen.
Themen, die wir im Rahmen des Kunstrechts bearbeiten sind unter anderem:
Erbrecht und Kunst
Galerieverträge
Kunsthandel, national und international (Kaufrecht, Mängelhaftung, Fälschungen, Gutachten, Irrtum)
Gutachterhaftung
Streit zwischen Künstlern
Kunstversicherung
Kunsttransport
Beleihung von Kunst
Folgerecht der Künstler
Auktionsrecht
Kunstleasing
Stiftungsrecht
Schadensersatz bei Beschädigung von Kunst
Kunst-Kaufvertrag und Auftragskunst
Wir beraten Galerien, Auktionshäuser, Künstler, private Sammler und Kunst- und Kulturinstitutionen der öffentlichen Hand.
Gerne unterstützen wir Sie, damit es möglichst gar nicht erst zu Problemen kommt – oder helfen Ihnen, Streitigkeiten um Kunst zu beenden. Diskret und praktikabel. Rechtsanwältin Eva N. Dzepina, LL.M. (UK) beschäftigt sich seit vielen Jahren mit als Rechtsanwalt mit Kunstrecht und ist Autorin der juristischen Kolummne bei der Zeitschrift “Kunst und Auktionen”.
Es berät Sie Rechtsanwältin Dzepina in Fragen rund um das Kunstrecht, auf deutsch und englisch.
Melden Sie sich gerne jederzeit unter 0211/5858990 oder per E-Mail unter dzepina@borgelt.de.