Als Wirtschaftsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Rechtsnormen und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage unserer Unternehmens- un Wirtschaftspolitik. Damit maßt das Wirtschaftsrecht insbesondere Unternehmen in ihren Beziehungen untereinander und gegenüber Staat und Verbrauchern.
In der anwaltlichen Praxis sind wichtige Gegenstände der wirtschaftsrechtlichen Beratung das Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und des Internationalen Privatrechts. Zunehmend spielt in den EU-Staaten auch das europäische Wirtschaftsrecht eine große Rolle.
Wir beraten kleine und mittelständischen Unternehmen als auch internationale Konzerne in typischen rechtlichen Problemstellungen der Betriebs-und Personalführung, dem Vertragswesen und der Durchsetzung unternehmerischer Ansprüche und Belange sowie dem Handels- und Gesellschaftsrecht.
Zu unseren Unternehmensmandaten gehören namhafte Unternehmen aus den Sektoren Automotiv, Arzneimitteln und Chemie, Finanzdienstleistungen, Kommunikation und Werbung sowie Handel- und Dienstleistungen.
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