Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein Mittel der alternativen Streitbeilegung, ohne den Weg zu den staatlichen Gerichten zu wählen.

Vor allem in den letzten Jahren hat sich der Trend zur Wahl von Schiedsgerichtsvereinbarungen entwickelt.
Bei den Schiedsgerichten handelt es sich um private Gerichte, die einen Rechtsstreit unter Ausschluss der staatlichen Gerichte abschließend entscheiden.

Vorteile sind dabei insbesondere Kostenreduzierung, die hohe Qualität aufgrund der Expertise der selbst ausgewählten Richter, die Vertraulichkeit des Verfahrens, flexible Verfahrensgestaltung und internationale Vollstreckbarkeit.

Die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts muss zwischen den Parteien mittels einer sogenannten Schiedsgerichtsvereinbarungsklausel festgelegt werden. Dadurch wird der Weg zu den staatlichen Gerichten ausgeschlossen.

Die Verfahrensordnung wird in der Regel über die Wahl einer Schiedsgerichtsordnung festgelegt. In Deutschland wird vorrangig die Schiedsgerichtsordnung der DIS gewält. Im internationalen Bereich ist die Schidesgerichtsordnung Handelkammer Paris (“ICC”) etabliert. Ein Schiedsgericht besteht in der Regel aus einem oder drei Schiedsrichtern. Diese werden von den Parteien vorgeschlagen. Damit kann insbesondere in Spezialgebieten eine größere Expertise des entscheidenden Gerichts gewährleistst werden. Das Schiedsverfahren endet mit dem Schiedsspruch, der einem rechtskräftigen Urteil gleichsteht. Das New Yorker Übereinkommen zur Schiedsgerichtsbarkeit gewährleistet eine internationale Vollstreckbarkeit.

Wir beraten Mandanten in vertragsrechtlichen Angelegenheit im In- und Auslandund im Rahmen von Schiedsverfahren.

Unsere Tätigkeit reicht von der Einleitung des Verfahrens über die Auswahl der Schiedsrichter, die Erarbeitung der Schriftsätze und die Vorlage von Beweismaterial bis hin zur Parteivertretung und Zeugenvernehmung in der Verhandlung in der gewählten Gerichtssprache.

Sprechen Sie uns an E-Mail: info@borgelt.de oder Telefon: +49.211.5858990.

Wir sind in sämtlichen Bereichen des Schiedsverfahrens für sie tätig.
– Auswahl der passenden Streitbeilegungsmethode
– Erstellen von Schiedsklauseln
– Beratung bei der Auswahl der Schiedsverfahrensordnung
– Anwaltliche Vertretung in Schiedsverfahren
– Auslegung von „pathologischen“ Schiedsklauseln
– Auswahl der Schiedsrichter
– Austritt aus Schiedsgerichtsvereinbarungen
– Anfechtung von Schiedsgerichtsvereinbarungen
– Durchführbarkeit einer Schiedsgerichtsvereinbarung
– Institutionelle Schiedsgerichte
– ad – hoc – Schiedsverfahren
– Aufhebungsvertrag

Dr. Rainer Borgelt, Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht

Dr. Rainer Borgelt
Rechtsanwalt