Borgelt&Partner Rechtsanwälte mbB
  • Rechtsanwälte
    • Dr. Rainer Borgelt
    • Eva N. Dzepina LL.M. (UK)
    • Simon Schmitz-Berg
    • Chuya Kojima
    • Charlotte Herbertz
    • Cornelius Vetter
  • Schwerpunkte
    • Private
      • Arbeitsrecht
      • Bankenrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Mietrecht
      • Sozialrecht
      • Strafrecht
      • Verkehrsrecht
    • Unternehmen
      • Arbeitsrecht
      • Handels- und Gesellschaftsrecht
      • Markenrecht
      • IT- + Internetrecht
      • Patentrecht
      • Wettbewerbsrecht
      • Wirtschaftsrecht
    • Kulturgüter
      • Kunstrecht
      • Urheberrecht
    • International
      • Schiedsverfahren
      • Wirtschaftsrecht
  • Service
    • Formulare
    • Terminsvertretung
    • Impressum
    • Kontakt
    • Datenschutz
    • Login
    • Stellenanzeigen
  • Tel: +49 211 5858990
  • Deutsch
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Organisierte Shitstorms in Sozialen Netzwerken

Werbeagenturen, die organisierte „Shitstorms“ zum Bestellen anbieten, bewegen sich auf Messers Schneide – genau wie die jeweiligen Besteller. Da kann es im Einzelfall zu Rechtsverletzungen des Persönlichkeitsrechts, Strafrechts und Wettbewerbsrechts kommen.

Was wie eine trendige Idee des Guerilla Marketing klingt hat oft extreme Konsequenzen für das Unternehmen oder die Person, die dem Shitstorm ausgesetzt werden.

Mittels sogenannter Shitstorms können Unternehmen im Internet diskreditiert und damit wirtschaftlich geschädigt werden. Was sind Shitstorms? Negative Kommentare in sozialen Netzwerken, negative Bewertungen oder Aussagen in Foren und auf Bewertungsportalen im Internet in übermäßiger Anzahl kritisieren bestimmte Unternehmen oder Personen für eine bestimmte Handlung oder Aussage. Da dies alles im Internet geschieht und damit von jedermann überall und zu jeder Zeit sichtbar bleibt und auch schwer (wenn überhaupt) wieder aus dem Internetgedächtnis zu entfernen ist, kann so ein Shitstorm den „Internettod“ für das betroffene Unternehmen oder die betroffene Person bedeuten. Da bleibt manchmal nur noch, den Namen zu ändern, damit er bei einer Suche im Internet mit negativen Kommentaren nicht mehr verknüpft wird.

Die Besteller und Organisatoren solcher manipulierten Shitstorms bewegen sich hier rechtlich auf sehr dünnem Eis. Sollte es herauskommen, wer den Shitstorm organisiert hat, kann über Wettbewerbs- und Persönlichkeitsverletzungen nachgedacht werden, die abmahnfähig sind. Auch eine Strafanzeige ist denkbar. So ist es auch nicht einfach kontrollierbar, welche Blüten der organisierte Shitstorm treibt, wenn er einmal angestossen ist – dann stellt sich die Zurechnungsfrage.

Es können sich auch die Beteiligten Helfer, die bei alledem mitmachen und dafür eine Vergütung erhalten, unterlassungs- und schadensersatzpflichtig machen.

Rechtsanwältin Eva Dzepina, LL.M., hat im Interview mit der WZ zu orchestrierten Shitstorms Stellung genommen:

„Shitstorms – die Macht der Online-Wut“

„Neusser Agentur organisiert Shitstorms durch Obdachlose“

Gerne beraten wir Sie in internet- oder wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Internet- und Wettbewerbsrecht betreut Rechtsanwältin Eva Dzepina, LL.M., seit Jahren Mandate in der Beratung und bei streitigen Auseinandersetzungen im Wettbewerbs- und Internetrecht. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Tel. 0211/585899-0

E-Mail: dzepina@borgelt.de

E-Mail: info@borgelt.de
Telefon: +49.211.5858990.

Eva N. Dzepina Rechtsanwältin für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Designrecht, Kunstrecht, IT-Recht, Domainrecht

Eva N. Dzepina L.L.M
Rechtsanwältin

Wettbewerbsrecht Infos

  • Wettbewerbsrecht
  • Die Gegenabmahnung und der Rechtsmißbrauch: Salami-Taktik noch haltbar?
  • Messen – Wettbewerbsrecht und Produktpiraterie
  • SEO – Optimierung oder Manipulation?

Wettbewerbsrecht Blog

  • Authentifizierung und Echtheitszertifikat14. November 2016 - 16:25
  • Begrenzbarkeit von Gutscheinen für Dienstleistungen10. Oktober 2016 - 13:39
  • Die Luft wird dünner – Absage an das Wettbewerbsverhältnis zwischen Online-Händlern und Ladengeschäften10. Oktober 2016 - 13:38
  • Double-Opt-In und unerlaubte E-Mail-Werbung10. Oktober 2016 - 13:36
  • Facebook Like-Button – das erste Urteil10. Oktober 2016 - 13:35
  • Irreführung durch Werbeslogan10. Oktober 2016 - 13:33
  • Kritik an Unternehmen kann Persönlichkeitsrecht und Wettbewerbsrecht verletzen10. Oktober 2016 - 13:32
  • Merchants und Affiliates – Vorsicht bei der Auswahl seiner Werbe- und Vertriebspartner10. Oktober 2016 - 13:31
  • METAV und EuroCIS – Rechtsstreitigkeiten auf Messen10. Oktober 2016 - 13:29
  • Organisierte Shitstorms in Sozialen Netzwerken10. Oktober 2016 - 13:27
Weitere Beiträge zum Wettbewerbsrecht
© Copyright - Borgelt & Partner Rechtsanwälte mbB 2026 - Taubenstr. 22 - 40479 Düsseldorf
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
Link to: Schleichwerbung in Blogs ist – überraschenderweise – legal? Link to: Schleichwerbung in Blogs ist – überraschenderweise – legal? Schleichwerbung in Blogs ist – überraschenderweise – legal?Link to: METAV und EuroCIS – Rechtsstreitigkeiten auf Messen Link to: METAV und EuroCIS – Rechtsstreitigkeiten auf Messen METAV und EuroCIS – Rechtsstreitigkeiten auf Messen
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen