Wirksam ausschlagen

Obwohl die Ausschlagung einer Erbschaft im Grunde genommen widerspruchsfrei und klar gesetzlich geregelt ist, unterlaufen gerade hier häufig vermeidbare Fehler.

Als Erbe treten Sie nicht nur in die Rechte des Erblassers ein, sondern auch in dessen Pflichten und Verbindlichkeiten. Da in Deutschland der Anfall der Erbschaft automatisch geschieht, muss man aktiv etwas tun, um nicht Erbe zu werden – man muss die Erbschaft ausschlagen.

Eine Ausschlagung der angefallenen Erbschaft kommt immer dann in Betracht, wenn der Nachlass negativ ist. Durch die Ausschlagung verhindert man, dass man Erbe wird und somit auch, dass man für die Schulden des Erblassers mit seinem eigenen Vermögen haftet.

Voraussetzungen für eine wirksame Ausschlagung:

Das Wichtigste im Zusammenhang mit der Ausschlagung ist die sechs-Wochen-Frist. Diese beginnt an dem Tag zu laufen, an dem Sie Kenntnis von dem Todesfall erhalten und erfahren, dass Sie Erbe geworden sind.

Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Ausschlagung formwirksam gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklären. Die Nachlassgerichte sitzen bei den Amtsgerichten. Zuständig ist entweder das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder das, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Die Erklärung ist entweder persönlich beim jeweiligen Gericht möglich oder durch eine notarielle Erklärung. Rufen Sie dazu am besten bei dem jeweiligen Gericht an und machen Sie einen Termin. Ihnen wird sodann mitgeteilt, ob Sie bestimmte Unterlagen benötigen.

Die Ausschlagung bewirkt, dass der Nächste in der gesetzlichen Erbfolge an Ihre Stelle tritt. Sind Sie Eltern von minderjährigen Kindern, müssen Sie also möglicherweise auch für Ihre Kinder die Ausschlagung erklären.

Haben Sie die Frist versäumt, gibt es weitere Möglichkeiten, um Ihnen zu helfen und Ihre Haftung auszuschließen oder zumindest zu begrenzen.

Für den Fall, dass Sie unter Betreuung stehen, sind ebenfalls Besonderheiten zu beachten.

Frau Rechtsanwältin Charlotte Herbertz  kann Sie bei der Erörterung begleiten, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an per E-Mail erbrecht@borgelt.de

oder per Telefon unter+49.211.5858990.

Charlotte Herbertz
Rechtsanwältin für Erbrecht