Checkliste Todesfall

Rechtlicher Leitfaden für die Angehörigen bei einem Todesfall

Meist ist die Trauer um einen verstorbenen Angehörigen lähmend. Leider fallen aber gerade in der ersten Zeit nach einem Todesfall viele bürokratische und tatsächliche Notwendigkeiten an. Wir möchten Ihnen mit unserer Checkliste einen Leitfaden bieten, an dem Sie sich orientieren können.

  1. Die Bestattung
  2. Die Erbschaft
  3. Verträge des Verstorbenen
  4. Pflichtteilsansprüche
  5. Hausratauflösung

Die Bestattung

Viele Informationen zu diesem ersten drängenden Thema finden Sie in den “Checklisten im Todesfall” der Bestatter. Es kommt sehr darauf an, ob der Verstorbene vorgesorgt hat oder nicht. Hat er seine Erben darüber informiert, was er sich wünscht, können Sie sich an diesen Vorstellungen orientieren. Ansonsten helfen und unterstützen Sie die Bestattungshäuser bei Ihrer Wahl.

Die Kosten der Bestattung trägt grundsätzlich der Erbe. Möglicherweise hatte der Verstorbene auch eine Sterbegeldversicherung. Sollten Sie auf den Nachlass angewiesen sein, um die Bestattungskosten zu begleichen, empfiehlt es sich, bereits im Vorhinein mit dem Bestatter zu sprechen. Diesem ist bekannt, dass es einige Zeit in Anspruch nimmt, bis beispielsweise der Erbschein vorliegt.

Für den Fall, dass der Nachlass überschuldet ist, werden Sie von den Sozialämtern unterstützt.

Die Erbschaft

Wer Erbe wird, ergibt sich entweder aus der gesetzlichen Erbfolge oder aus einem Testament. Sollten Sie ein Testament gefunden haben, sind Sie dazu verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht einzureichen. Sofern Sie nicht wissen, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, können Sie selbst oder über einen Anwalt beim Nachlassgericht nachfragen.

Es ist wichtig, in Erfahrung zu bringen, wer Erbe geworden ist. Davon hängt nämlich ab, wer sich um die Formalitäten kümmern kann und muss.

Sollten Sie von Ihrer Erbenstellung erfahren haben, müssen Sie für den Fall, dass Sie nicht erben wollen, binnen einer Frist von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht Ihre Ausschlagung der Erbschaft erklären. Für den Fall, dass Sie erben möchten, müssen Sie in Deutschland nichts weiter tun: Die Erbschaft fällt Ihnen automatisch an.

Es kann dann aber notwendig werden, einen Erbschein zu beantragen. Dieser legitimiert Sie als Erben, sodass Sie Ihre Erbenstellung gegenüber Dritten nachweisen können. Dies wird wichtig, sobald Sie über den Nachlass verfügen möchten.

Für den Fall, dass Sie nicht allein, sondern mit weiteren Personen geerbt haben, gibt es wichtige Regeln zu beachten. Diese beziehen sich insbesondere auf die Frage, welche Maßnahmen man alleine vornehmen darf und welche nicht.

Verträge des Verstorbenen

Der Verstorbene hatte mit Sicherheit eine Fülle von Verträgen und somit auch viele Verbindlichkeiten, die es nun zu bedienen gilt.

Sie sollten hier insbesondere an Miet- und Versicherungsverträge, aber auch an Abonnements denken. Dem jeweiligen Vertragspartner muss der Todesfall angezeigt werden. Die Verträge können dann gekündigt oder auf den Namen des Erben weitergeführt werden. Sie sollten sich aber dringend einen Überblick über die laufenden Verbindlichkeiten verschaffen, damit Sie später keine Mahnungen erhalten.

Verfügen kann über diese Verträge beispielsweise der durch Erbschein legitimierte Erbe oder der „über den Tod hinaus“- Bevollmächtigte.

Pflichtteilsansprüche

Es kann sein, dass Sie bald nach dem Versterben Ihres Angehörigen von potentiellen Pflichtteilsberechtigten und deren Anwälten angeschrieben werden. Während man selbst in Trauer ist, kann man häufig kein Verständnis für das Auskunfts- und Zahlungsverlangen desjenigen aufbringen. Möglicherweise hilft es Ihnen, sich darüber klar zu werden, dass der Pflichtteil ein gesetzlich geschütztes Institut ist und derjenige, der ihn geltend macht im Rahmen seines Rechts handelt. Ein Anwalt kann Ihnen die Korrespondenz abnehmen und Sie unterstützen. Er kann Sie außerdem hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten und begleiten.

Hausratauflösung

Es bleibt die Hausratauflösung. Sollte der Verstorbene in einem Seniorenheim gelebt haben, sind Sie wahrscheinlich schon kurz nach dem Todesfall gebeten worden, die Habseligkeiten mitzunehmen.
Hat der Verstorbene eine Mietwohnung bewohnt, sollten Sie unbedingt kurzfristig überlegen, ob Sie das Mietverhältnis kündigen wollen oder nicht. Wichtig ist zu wissen, dass der Todesfall das Mietverhältnis nicht beendet hat. Beachten Sie die jeweilige Kündigungsfrist. Für Hausrat der nicht mehr gebraucht wird, empfehlen sich Wohltätigkeitsorganisationen oder Entrümplungsdienste. Wenn der Erblasser in Eigentum gewohnt hat, können Sie sich so viel Zeit lassen, wie Sie möchten. Aber auch bei Eigentum fallen diverse monatliche Verbindlichkeiten an, die Sie nachvollzogen haben sollten.

Wir hoffen, dass diese Checkliste Todesfall Ihnen weiter hilft. Im Rahmen eines Todesfalls berät und begleitet Sie Frau Rechtsanwältin Charlotte Herbertz.

Haben Sie noch weiterführende Fragen? Sprechen Sie uns an per E-Mail erbrecht@borgelt.de oder per Telefon unter+49.211.5858990.

Charlotte Herbertz
Rechtsanwältin für Erbrecht