Deutsch-Spanisches Erbrecht

-Kooperation mit dem spanischen Rechtsanwalt Carlos Vázquez, LL.M Münster-

Trotz der Versuche, die Rechtsordnung auf EU- Ebene zu vereinheitlichen, kommt es zu enormen Unterschieden in der Bewertung gleicher Sachverhalte in verschiedenen Ländern.

Hier muss besondere Vorsorge bei der Gestaltung der eigenen Nachlassregelungen getroffen werden. Bei streitigen Auseinandersetzungen kommt es auf die detaillierte Kenntnis beider Rechtsordnungen an.

In Bezug auf das spanische Recht und insbesondere auch auf die mallorquinischen Besonderheiten beraten wir Sie gerne gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Carlos Vázquez  , der seit 2007 als Anwalt auf Mallorca tätig ist und sich nun auch in Düsseldorf niedergelassen hat.

Bei erbrechtlichen Fragen, die auch das spanische Recht betreffen, beraten und begleiten Sie Frau Rechtsanwältin Charlotte Herbertz und Herr Rechtsanwalt Carlos Vázquez in Kooperation.

Haben Sie Fragen? Es berät und begleitet Sie Frau Rechtsanwältin Charlotte Herbertz. Sprechen Sie uns an per E-Mail erbrecht@borgelt.de oder per Telefon unter+49.211.5858990.

Charlotte Herbertz
Rechtsanwältin für Erbrecht

Carlos Vázquez
Abogado / Spanischer Anwalt