Fachanwalt für Arbeitsrecht

Was ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Der “Fachanwalt für Arbeitsrecht” gehört seit 1989 zu den ältesten Fachanwaltschaften in Deutschland und wird inzwischen von mehreren tausend Rechtsanwälte geführt. Rechtsanwälte, die einen Fachanwaltstitel anstreben, müssen vor Antragstellung mehrere Jahre als Rechtsanwalt zugelassen und nachweislich arbeitsrechtlich tätig gewesen sein. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht befasst sich mit naturgemäß mit arbeitsrechtlichen Belangen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Die Voraussetzungen zur Erlangung des Fachanwwalttitels ergeben sich aus der Fachanwaltsordnung (FAO).

§ 10 FAO bestimmt, welche konkreten Kenntnisse ein Anwalt für Arbeitsrecht nachzuweisen hat: Individualarbeitsrecht: (Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts40 und des Sozialversicherungsrechts), Kollektives Arbeitsrecht: (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts),Verfahrensrecht.

Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels im Arbeitsrecht ist es, dass 100 Fälle zu arbeitsrechtliche Fällte in den vergangenen drei Jahren bearbeitet wurden. Mindestens fünf davon sind aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts nachzuweisen. Die regionalen Rechtsanwaltskammern unterhalten Prüfungsausschüsse welche die Voraussetzungen der Fachanwaltschaft prüfen und den Titel verleihen. Auch im Anschluss an die Verleihung des Titels muss der Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Aufrechterhaltung seines Titels jährliche Fortbildungen nachweisen. Insgesamt wird mit der Fachanwaltsordnung sichergestellt, dass sich nur ausgewiesene Fachleute als Fachanwalt für Arbeitsrecht bezeichnen dürfen.

Spätestens bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht herangezogen werden. Haben Sie Fragen in Bezug auf Kündigung und Abfindung? Sprechen Sie uns an per E-Mail: info@borgelt.de oder Telefon: +49.211.5858990.

Dr. Rainer Borgelt, Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht

Dr. Rainer Borgelt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht