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OLG Frankfurt: Bearbeitungskosten bei Vorfälligkeitsentschädigung

Die Commerzbank hat Kunden Bearbeitungsentgelte für die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzuzahlen wie nun das OLG Frankfurt (Az: 23 U 50/12) rechtskräftig entschied.

Bankkunden können jetzt gezahlte Berechnungsentgelte zurückfordern. Wer als Kunde der Commerzbank AG sein Hypotheken-Darlehen vorzeitig ablösen wollte, musste bisher vielfach ein pauschales Entgelt zur Berechnung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Dies ließ die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gerichtlich überprüfen und gewann den Rechtsstreit. Auf die Revision hat das Geldinstitut verzichtet. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az: 23 U 50/12) ist nun rechtskräftig. Kunden können nun die von der Bank pro Darlehn verlangten 300 Euro zurückfordern. Solche Entgelte, allein um die ohnehin zweifelhaften Ansprüche der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, sind bei vielen Kreditinstituten üblich. Soweit Bankkunden innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren solche Gebühren gezahlt haben, sollte die Rückforderung geprüft werden.

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Dr. Rainer Borgelt, Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht

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  • OLG Frankfurt: Bearbeitungskosten bei Vorfälligkeitsentschädigung24. Oktober 2016 - 08:36
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