Strafverteidigung bei Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
Die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen ist ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftsstrafrechts mit sozialrechtlichem Bezug. Der Gesetzgeber misst der ordnungsgemäßen Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen erhebliche Bedeutung bei. Entsprechend stellt § 266a StGB das Nichtabführen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen unter Strafe.
Die strafrechtlichen Sanktionen nach § 266a StGB bilden jedoch nur einen Teil der möglichen Konsequenzen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen weitreichende berufs- und gewerberechtliche Folgen.
Gewerberechtliche Konsequenzen und Eintragungen
Wird eine Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig, erfolgt eine Eintragung im Gewerbezentralregister. Dies kann die gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. In der Folge können gewerberechtliche Maßnahmen bis hin zum Widerruf von Erlaubnissen oder Konzessionen drohen (§ 149 Abs. 2 Nr. 4 GewO).
Darüber hinaus kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein strafrechtliches Berufsverbot nach § 70 StGB in Betracht. Für betroffene Unternehmer kann dies erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Existenz haben.
Auswirkungen für Geschäftsführer
Geschäftsführer einer GmbH müssen beachten, dass eine einschlägige Verurteilung unter Umständen zur sogenannten Inhabilität führen kann. Nach § 6 Abs. 2 GmbHG kann eine Bestellung zum Geschäftsführer für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen sein. Dies betrifft sowohl bestehende als auch künftige Organstellungen.
Ordnungswidrigkeitenrechtliche Risiken
Neben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einzelner Personen können auch Bußgeldtatbestände einschlägig sein. Insbesondere nach §§ 30, 130 OWiG kann gegen Unternehmen oder Leitungspersonen eine empfindliche Geldbuße verhängt werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen können erheblich sein und im Einzelfall existenzielle Dimensionen erreichen.
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Bereits im Ermittlungsverfahren wegen § 266a StGB sollten die rechtlichen Risiken umfassend geprüft und strategisch bewertet werden. Eine frühzeitige strafrechtliche und sozialrechtliche Beratung kann entscheidend sein, um belastende Nebenfolgen zu vermeiden oder zu begrenzen.
Rechtsanwalt Chuya Kojima, Fachanwalt für Sozialrecht in Düsseldorf, vertritt gewerbliche Mandanten in Ermittlungs- und Strafverfahren bundesweit. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf Verfahren im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Ziel ist eine rechtlich fundierte, wirtschaftlich sinnvolle und zügige Lösung – möglichst bereits im außergerichtlichen Stadium.
Sprechen Sie uns an.
Tel: 0211.5858990.
Email: kojima@borgelt.de
Chuya Kojima
Rechtsanwalt


