Finanziell bedürftige Menschen, die sich noch in einer Ausbildung befinden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsrecht insbesondere aus den Vorschriften des BAFÖG und den Vorschriften der §§ 56 ff. SGB III.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Studentenförderung, Schülerförderung, Auszubildendenförderung und Meisterförderung.
Alle vier Personengruppen sind grundsätzlich förderungsberechtigt.  Ob hier eine Förderungsmöglichkeit besteht, ist häufig eine Frage des Einzelfalls und kann in diesem Rahmen nicht detailliert dargestellt werden.
Haben Sie Probleme bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung? Rufen Sie uns an:

Rechtsanwalt Chuya Kojima, Fachanwalt für Sozialrecht,

betreut private und gewerbliche Mandanten  im Rahmen von sozialrechtlichen Anhörungs- und Widerspruchsverfahren sowie in sozialgerichtlichen Verfahren.
Wir achten darauf, dass für Sie die kostengünstigste und effizienteste Verfahrensweise gewählt und beschritten wird. Aufgrund der häufig überlangen Verfahrensdauern vor den Sozialgerichten streben wir für Sie eine schnelle Lösung auch bereits im vorgerichtlichen Stadium an.

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Email: kojima@borgelt.de

Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
Rechtsanwalt