In letzter Zeit häufen sich bei uns Mandate, die das Thema des Sozialbetruges umfassen. Die Bundesagentur für Arbeit greift verstärkt durch, wenn ein Anfangsverdacht für ein Erschleichen von Sozialleistungen besteht.

Was bedeutet Sozialbetrug?

Der Sozialbetrug umfasst jede Art von Täuschung oder unterlassener Aufklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse, die in der Absicht geschieht, sich soziale Leistungen rechtswidrig zu verschaffen. Allerdings sieht das Gesetz hierfür keinen speziellen Strafbestand vor. Sozialbetrug fällt unter den Strafbestand des „normalen“ Betrugs nach § 263 StGB.

Ein Sozialbetrug kann vor allem dann vorliegen, wenn falsche Angaben zum Beispiel zu dem aktuellen Einkommen, Vermögenswerten oder zum Gesundheitszustand gemacht werden, und dies absichtlich geschieht, um sich mit Hilfe der Täuschung die Sozialleistungen zu verschaffen.

Handelt der Täter indes nicht vorsätzlich, kann keine Straftat vorliegen. In diesem Falle wird die Tat lediglich womöglich nur wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 404 Abs. 2 Ziff. 27 SGB III verfolgt. Voraussetzung für das Verhängen eines Bußgeldes ist, dass eine leistungserhebliche Änderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht rechtzeitig mitgeteilt wird.

Zu den häufigsten leistungserheblichen Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse zählt beispielsweise die Aufnahme einer Arbeit oder der Erhalt einer Erbschaft.

Wie erhält man Nachricht darüber, dass ermittelt wird?

Die Betroffenen erhalten ein Schreiben vom zuständigen Hauptzollamt mit der Bitte sich binnen einer bestimmten Frist zu dem Tatvorwurf zu äußern. Das Schreiben enthält die Mitteilung, dass sowohl hinsichtlich einer Straftat als auch einer Ordnungswidrigkeit ermittelt wird.

Wie sollte man auf dieses Schreiben reagieren?

Wir raten immer dazu, dass dem Hauptzollamt zunächst mitgeteilt wird, dass zunächst geschwiegen wird und sodann eine Akteneinsicht beantragt wird, um sich einen Überblick über den Ermittlungsstand zu verschaffen. Eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung führt häufig dazu, dass zumindest der Straftatbestand ausgeräumt werden kann.

Wie wird die Strafe umgesetzt?

Häufig ergeht ein sogenannter Strafbefehl. Dieser ersetzt ein Strafurteil. Betroffenen wird geraten spätestens in diesem Zeitpunkt einen fachlich entsprechend ausgerichteten Rechtsanwalt aufzusuchen. Hierbei ist zu beachten, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird, wenn gegen ihn binnen 2 Wochen nach Zustellung kein Einspruch erhoben wird.

Die Unterstützung eines Rechtsanwalts ist allerdings bereits zum Zeitpunkt des ersten Anschreibens durch dass Hauptzollamt ratsam.

Haben Sie ein Schreiben des Hauptzollamts erhalten? Haben Sie einen Strafbefehl erhalten? Haben Sie die Befürchtung, dass Sie eine leistungserhebliche Änderung der Bundesarbeitsagentur nicht mitgeteilt haben und brauchen Beratung?

Sprechen Sie uns an.
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Email: kojima@borgelt.de

Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
Rechtsanwalt