ACHTUNG: Das Schwerbehindertenrecht wird Anfang 2017 durch das Bundesteilhabegesetz reformiert. Genauere Details finden Sie durch klick hier.

Schwerbehinderung.

Das Schwerbehindertenrecht hat den Sinn und Zweck Menschen mit Schwerbehinderung die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben durch Rehabilitation und Nachteilsausgleich zu erleichtern.

Die Integrationsämter der Städte und Landkreise sind für die Feststellung des Behindertengrades sowie der damit zusammenhängenden Folgen zuständig. Daher können dort die Anträge aus Festsetzung des zutreffenden Grades der Behinderung gestellt werden.

Wichtigstes Kriterium zur Einschätzung des Grades der Behinderung ist die sogenannte Versorgungsmedizinische Verordnung. Hierin ist geregelt, welche Einschränkung, zu welchem Grad der Behinderung führen. Eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung von 50 vor. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit der Feststellung des Grads der Behinderung einige Vergünstigungen der Betroffenen verbunden sein können. Mit dem Schwerbehindertenstatus sind verbunden ein besonderer Kündigungsschutz sowie insbesondere steuerrechtliche Vergünstigungen. Des Weiteren bestehen unter Umständen die Möglichkeit sogenannte „Merkzeichen“ zu beantragen. Diese berechtigen u.a., dass man ein vergünstigtes Ticket des ÖPNV erhält. Zudem können unter Umständen auch Begleitpersonen kostenlos Bus und Bahn mitnutzen, um den Menschen mit Schwerbehinderung zu begleiten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ab einem gewissen Grad der körperlichen Einschränkung auch einen Behindertenparkplatz unmittelbar vor der Haustür zu erhalten sowie von Rundfunkgebühren befreit zu werden.
Ab dem Grad einer Behinderung von 30 kann auch ein sogenannter Gleichstellungsantrag vor der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Hat der Gleichstellungsantrag Erfolg, so wird man arbeitsrechtlich behandelt, wie ein Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 50, was wiederum zu einem besonderen Kündigungsschutz führt.
Haben Sie Probleme mit dem Integrationsamt? Wird Ihnen ein unzutreffender Grad der Behinderung festgesetzt? Fühlen Sie sich dadurch benachteiligt? Rufen Sie uns an:

Rechtsanwalt Chuya Kojima, Fachanwalt für Sozialrecht,

betreut private und gewerbliche Mandanten  im Rahmen von sozialrechtlichen Anhörungs- und Widerspruchsverfahren sowie in sozialgerichtlichen Verfahren.
Wir achten darauf, dass für Sie die kostengünstigste und effizienteste Verfahrensweise gewählt und beschritten wird. Aufgrund der häufig überlangen Verfahrensdauern vor den Sozialgerichten streben wir für Sie eine schnelle Lösung auch bereits im vorgerichtlichen Stadium an.
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Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
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