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Vorsicht beim Google Places-Profil: Abmahnung wegen Irreführung durch unzutreffende Angaben

In einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 22.03.2011, Az.: 17 HK O 5636/11) hat das Landgericht München I beschlossen, dass derjenige irreführend wirbt und somit wettbewerbswidrig handelt, der im sog. Google Places-Profil eine falsche Ortsangabe als Geschäftssitz mitteilt.

In dem zugrunde liegenden Fall gab die Antragstellerin als Geschäftssitz in ihrem Google Places-Profil statt ihres tatsächlichen Sitzes in Possenhofen (Ortsteil der Gemeinde Pöcking am Starnberger See) das 6km entfernt liegende, aber wesentlich attraktiver wirkende, Starnberg (Kreisstadt am Starnberger See) an. Ein sonstiger örtlicher Bezug – etwa durch eine Zweigstelle – zu der Kreisstadt Starnberg bestand nicht. Zudem verwandte die Antragsgegnerin auch eine der Kreisstadt Starnberg zugeordnete Postleitzahl in ihrem Google Places-Profil.

Das Landgericht München I untersagte der Antragsgegnerin, Starnberg bzw. die Postleitzahl des Ortes Starnberg in ihrem Profil zu nennen, wenn der tatsächliche Geschäftssitz in Possenhofen liegt.

In der falschen Ortsangabe liege eine Irreführung über die geschäftlichen Verhältnisse im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG. Durch die unzutreffende Angabe in Bezug auf den Geschäftssitz würden die angesprochenen Verkehrskreise getäuscht.

Fazit
Nutzer von Google Places sollten keine unwahren Angaben in ihren Profilen vorhalten. Die Einträge sollten immer auf ihre Aktualität überprüft werden, ansonsten kann ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegen und damit eine Abmahnung erfolgen. Das kann teuer werden. Das Gericht hatte den Streitwert bezüglich der unzutreffenden Angabe nämlich im einstweiligen Verfügungsverfahren mit 10.000,- Euro bemessen. Der Streitwert im Hauptsacheverfahren liegt in der Regel höher.
Die Entscheidung lässt sich wohl auch auf Profile in anderen Internetangeboten übertragen, wie z.B. den Eintrag bei Facebook, LinkedIn, Xing oder Twitter, soweit sich die Angaben auf einen Unternehmer beziehen.

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Eva N. Dzepina Rechtsanwältin für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Designrecht, Kunstrecht, IT-Recht, Domainrecht

Eva N. Dzepina L.L.M
Rechtsanwältin

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