Der Strafverteidiger in der Hauptverhandlung.

Der Hauptverhandlung stellt den entscheidenden letzten Verfahrensschritt des strafrechtlichen Verfahrens da.

Der Strafverteidiger muss in der Hauptverhandlung für den Angeklagten wichtige Aufgaben einer möglichen Entlastung nehmen. So kann er für seinen Mandanten Beweis- oder Befangenheitsanträge stellen. Der versierte Strafverteidiger sollte seine Verteidigungsstrategie bereits vor der Hauptverhandlung festgelegt haben, gleichfalls aber auch auf neue Verfahrenssituationen flexibel reagieren können.

Der Strafverteidiger kann in geeigneten Fällen Entlastungszeugen erst im Rahmen der Hauptverhandlung benennen, um so eine polizeiliche Vernehmung im Laufe des Ermittlungs- oder Zwischenverfahrens zu verhindern. In häufigen Fällen dürfte es vorteilhaft sein, wenn die Zeugen erst vom Gericht vernommen werden, um so die polizeilichen ermittlungstaktischen Vernehmungen zu umgehen.

Als weitere Beweismittel kommen Sachverständige, Urkunden oder Inaugenscheinsnahmeobjekte in Betracht. Über die nachträgliche Einbeziehung von Beweismitteln wird im Laufe der Hauptverhandlung mündlich verhandelt. Es gilt insofern das Mündlichkeitsprinzip.

In vielen Fällen werden Zeugen zu bestimmten Tatsachen seitens des Gerichts vernommen. Kernaufgabe des Strafverteidigers ist die Ausübung des Fragerechts gegenüber Zeugen, um so die strafprozessuale Rolle des Strafverteidigers zu erfüllen. Diese Rolle sieht vor allen Dingen den Wahrheitsfindung vor. Einer tendenziösen Fragestellung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft hat der Strafverteidiger entgegenzuwirken.

Ebenfalls muss der Verteidiger unzulässige Verfahrenshandlungen der Beteiligten vermeiden und mit entsprechenden Verfahrensrügen und Widersprüchen günstige Voraussetzungen für Rechtsmittel schaffen, welche in der Berufung und der Revision für den Mandanten fruchtbar gemacht werden können. Dem Verteidiger steht insbesondere ein Beanstandungsrecht der verfahrensleitenden Maßnahmen des vorsitzenden Richters gem. § 238 Abs. 2 StPO zu.

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Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
Strafverteidiger & Rechtsanwalt