Gestaltungsmöglichkeiten des Strafverteidigers

Verteidigung…

…bedeutet in einem streng formalisierten Verfahren auch, dass der Strafverteidiger in geeigneten Fälle die Einhaltung der Verfahrensvorschriften der StPO prüft und bei Fehlern auch zu gegebener Zeit gegenüber dem Gericht rügt.

Hierzu gehören:

  • Rüge der Besetzung des Gerichts.
  • Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit des Angeklagten.
  • Widerspruch und Beanstandung einzelner Sitzungsmaßnahmen.
  • Widerspruch und Beanstandung der Erhebung einzelner Beweise wegen des Vorliegens von Beweisverwertungsverboten.

In entsprechend gelagerten Fällen kann der Zweck der Verteidigung auch darin bestehen ein Rechtsmittel schon im erstinstanzlichen Strafverfahren vorzubereiten. Eine zögerliche Verteidigungshaltung kann einen sogenannten Rügeverlust in der Revision oder Berufung zur Folgen haben.

Neben unserer Haltung zur Kommunikation mit Gerichten und Staatsanwaltschaften scheuen wir den offenen Konflikt mit den Entscheidungsträgern nicht.

Sind Sie Angeklagter in einem Hauptverfahren? Sind Sie Angeschuldigter in einem Zwischenverfahren? Rufen Sie uns einfach an unter 0211.5858990 oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter kojima@borgelt.de.