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Verteidigungsstrategie

Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.

Wie arbeiten wir als Strafverteidiger für Sie?

Zur Entwicklung einer sinnvollen Strafverteidigungsstrategie ist es notwendig, dass der Strafverteidiger und der Mandant sich ausführlich über persönliche Aspekte des Mandanten austauschen.

  1. Mandanteninteressen

Grundsätzlich richten wir unsere Tätigkeit auf die Mandanteninteressen aus. Es ist in diesem Zusammenhang für eine effektive Strafverteidigung unabdingbar das soziale Umfeld des Beschuldigten näher zu beleuchten.

So gibt es zahlreiche strafrechtliche Nebenfolgen, die aus einer Verurteilung folgen können.

Beispielsweise führt eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen dazu, dass eine Eintragung in das Bundeszentralregister erfolgt, so dass der Täter als vorbestraft im engeren Sinne gilt.

Weiter führt zum Beispiel die Verurteilung eines Beamten zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr zu einem Verlust der Beamtenstellung des Täters. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren oder mehr führt in der Regel zu dem Verlust der Pensionsansprüche des verbeamteten Täters.

In dem Bereich der Wirtschaftskriminalität kann eine Verurteilung zu einem Verbot der Bekleidung einer Geschäftsführertätigkeit führen.

Im Rahmen gewerberechtlicher Konzessionen, kann dem Täter die gewerberechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden.

All diese Beispiele sollen verdeutlichen, dass es aus unserer Sicht nicht mehr ausreicht „reiner Strafverteidiger“ zu sein. Vielmehr haben wir uns der Aufgabe verschrieben auch über den „Tellerrand zu schauen“. Es ist für unsere Mandanten nicht nur essentiell sich vor Repressalien des Staates weitgehend zu schützen, sondern auch ihre Lebensgrundlage für eine Perspektive im Leben zu erhalten.

Sofern im konkreten Fall notwendig, greifen wir hinsichtlich etwaiger drohender strafrechtlicher Nebenfolgen auf unser breites Netzwerk bestehend aus Verwaltungsrechtlern, Gesellschaftsrechtlern und Steuerexperten zurück.

2. Gemeinsame Ziele erreichen

Wir verstehen unsere Zusammenarbeit mit unsere Mandanten als partnerschaftliche Verbindung. Es ist daher im Rahmen einer effektiven Strafverteidigung von immenser Bedeutung, dass wir gemeinsam mit unseren Mandanten gemeinsame interessenorientierte Ziele definieren und diese dann konsequent verfolgen. Hierbei legen wir größten Wert darauf, dass unsere Mandanten unserer Expertise vertrauen und mit uns hinsichtlich der Strategie an „einem Strang ziehen“.

Sollten Sie einen Strafverteidiger in Düsseldorf und Umgebung benötigen, können Sie uns gerne unter 0211.5858990 oder unter kojima@borgelt.de kontaktieren.

E-Mail: info@borgelt.de
Telefon: +49.211.5858990.

Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
Rechtsanwalt & Strafverteidiger in Düsseldorf

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