Der Strafverteidiger im Zwischenverfahren.

Der Strafverteidiger hat im sogenannten Zwischenverfahren die Möglichkeit aktiv auf die Frage einzuwirken, ob die von der Staatsanwaltschaft dem zuständigen Gericht übersandte Anklage zugelassen wird.

Das Zwischenverfahren dient dem Gericht dazu dem Angeschuldigten rechtliches Gehör darüber zu gewähren, ob die von der Staatsanwaltschaft übersandte Anklage zugelassen wird. Hierzu gibt das Gericht unter Übersendung der Anklageschrift dem Angeschuldigten Mitteilung, dass beabsichtigt ist, Anklage gegen ihn zu erheben. Als Anlage zu der Mitteilung wird immer auch der Entwurf der Anklageschrift übersandt, welcher dem Angeschuldigten die ihm vorgeworfenen Taten eröffnet.

Unter Umstanden enthält die Anklageschrift auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen und auch immer die zur Verfügung stehenden Beweismittel.

Der Vorteil des Zwischenverfahrens ist, dass das Verfahren nicht öffentlich ist. Auf das Wirken des Verteidigers hin, kann das Gericht über die der Eröffnung relevanten entgegenstehenden  Tatsachen Beweis erheben, den Eröffnungsbeschluss ablehnen oder aber gegenüber der Staatsanwaltschaft verfügen, weitere Ermittlungen vorzunehmen, um womöglich auch entlastende Tatsachen zu ermitteln.

Wir wollen Ihnen als Strafverteidiger auch im Zwischenverfahren zur Seite stehen. Oftmals lassen sich durch Gespräche zwischen den Strafverfolgungsbehörden, dem Verteidiger und dem Gericht bereits Verständigungen über die Frage der Anklageerhebung treffen.

Haben Sie seitens des Strafgerichts eine Anklage zugestellt bekommen? Haben Sie die Befürchtung, dass gegen Sie Anklage erhoben wird?

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Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
Strafverteidiger & Rechtsanwalt