Der EUGH in Luxemburg hat entschieden, dass Fahranfänger ihren Führerschein nicht im Ausland machen dürfen, wenn der Fahrer nicht mindestens sechs Monate zuvor in dem anderen Land gelebt hat.

Gerade in Grenzgebieten machen Fahranfänger ihren Führerschein gern im Nachbarland um von preisgünstigeren Fahrstunden zu profetieren. Auch Kanditaten, die ihre Fahrerlaubnis verloren haben, streben EU-Führerscheine an, um in Deutschland die Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) zu umgehen.

Der EUGH hat bereits mehrfach diesen sogenannten Führerschein-Tourismus beschränkt. So wird beispielhaft in Deutschland ein tschechischen Führerschein nicht anerkannt, wenn dem Autofahrer die Fahrerlaubnis in Deutschland zuvor entzogen wurde. Nun wird diese Haltung auch auf Fahranfänger erstreckt die nicht längere Zeit in dem anderen Land gelebt haben, heißt es in dem aktuellen Urteil. “Es ist möglich, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und die dazu erforderliche Eignung verfügt und damit eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt”.
Vorliegend lehnte der EuGH die Klage einer Frau aus Bayern ab, die im benachbarten Tschechien ihren ersten Führerschein gemacht hatte. Die Anerkennun in Deutschland wurde abgelehnt. Die Frau klagte, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof legte die Klage jedoch dem EUGH zur Entscheidung vor.

Die Richter entschieden sich gegen die Anerkennung. Zwar seien grundsätzlich die EU-Staaten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Der Führerschein im Ausland setze jedoch voraus, dass dort für gewisse Zeit der Lebensmittelpunkt bestanden habe.

Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
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