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LG Düsseldorf: „dDos“ – Angriffe strafbar

Als Denial of Service Attacke (kurz „DoS“) werden Angriffe auf zumeist Internetserver bezeichnet die eine Überlastung der Systeme verursachen. Einen solchen Angriff hatte nun das LG Düsseldorf strafrechtlich zu beurteilen.

Der Angeklagte war in der Lage mittels eines Bot-Netzes die Webseiten einzelner Pferdewetten-Anbieter lahmzulegen und erpresste sechs Wettanbieter.
Er mietete bei einem russischen Provider Anfang Juni 2010 Serverkapazitäten zu einem Preis von 65 US-Dollar monatlich an und verlangte bis zu 2.500 Euro von den Wettanbietern. Sofern man seiner Forderung nicht nachkommen würde, würden die Firmenseiten in besonders umsatzstarken Zeiträumen mittels dDoS-Angriffen (distributed Denial of Service) lahmlegen. Zudem griff er sämtliche der Wettangebote zumindest vorübergehend an um seine Fähigkeiten zu demonstrieren. Drei der Unternehmen zahlten daraufhin eine Summe von insgesamt 5.000 Euro.

Firmen, die Zahlungen verweigerten wurden über mehrere Tage erheblich gestört was Umsatzausfälle bis zu 350.000 Euro sowie nachweisbare Schäden durch den Einsatz von Technikern in Höhe von 9.400 Euro verursachte.

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Erpressung in Tateinheit mit Computersabotage in sechs Fällen
und wegen versuchter gewerbsmäßiger Erpressung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Nach der Entscheidung des Gerichts macht sich derjenige, der durch dDoS-Angriffe Online-Auftritte von Unternehmen lahmlegt,
dadurch gemäß Paragraf 303b StGB strafbar(LG Düsseldorf, Urteilvom 22. März 2011 Az.: 3 KLs 1/11).
Die Entscheidung behandelt die strafrechtlichen Beurteilung derlei Angriffe welche in den vergangenen Monaten auch mehrfach Instrument politischer Demonstrationen geworden waren.So hatte die Gruppe „Anonymous“ mehrfach politische Ziele zunächst im Rahmen der Wikileaks Veröffentlichungen, später gegen die spanische Polizei, Sony, Webseiten des Irans und andere Internetauftritte durch Teilnehmer eines freiwilligen Bot-Netzes bewerkstelligt. In den Niederlanden war ein Jugendlicher als Teilnehmer des Botnetzes im Dezember 2010 verhaftet worden.

E-Mail: info@borgelt.de
Telefon: +49.211.5858990.

Eva N. Dzepina Rechtsanwältin für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Designrecht, Kunstrecht, IT-Recht, Domainrecht

Eva N. Dzepina L.L.M
Rechtsanwältin

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