Die Rechtsanwaltskanzlei U + C Urmann und Collegen versteigert die Forderungen ihrer Mandanten aus Abmahnungen bei Urheberrechtsverstößen im Internet. Das Volumen der Ansprüche bewegt sich um insgesamt etwa 90 Millionen Euro, wie die Kanzlei U + C selbst mitteilt. Es handele sich überwiegend um den unberechtigten Down- bzw. Upload von Pornofilmen.

Rechtsanwältin Eva N. Dzepina, LL.M., erklärt im dpa-Interview, dass solch ein Verfahren bisher neu ist.

Letzendlich wird es jedoch darauf ankommen, ob die Ersteigerer der Forderungen diese auch gerichtlich durchsetzen und/oder vollstrecken können. Ansprüche auf Schadensersatz oder Erstattung von Anwaltshonoraren, die gerichtlich noch nicht rechtskräftig festgestellt sind, müssten dann erst im Rahmen eines normalen Verfahrens vor Gericht durchgefochten werden.

Dabei wird in der Regel auch geprüft werden, um welche Downloads/Uploads es sich handelte und wie die Rechteverhältnisse an den jeweiligen betroffenen Filmen aussehen.

Die oft erwähnte Deckelung der Anwaltshonorare auf 100 €, § 97a UrhG, wird bei Filmen, die nicht mehrere Jahre alt sind, wohl nicht greifen.

Näheres zum dpa-Interview erfahren Sie u.a. unter stern.de, stern-ratgeber, haz.de.

Rechtsanwältin Eva Dzepina betreut seit Jahren Mandate in der Beratung und streitigen Auseinandersetzung bei Fragen des Urheberrechts.

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Eva N. Dzepina Rechtsanwältin für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Designrecht, Kunstrecht, IT-Recht, Domainrecht

Eva N. Dzepina L.L.M
Rechtsanwältin