Als Schiedsverfahren bezeichnet man die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits durch Schlichtung oder ein entsprechendes Schiedsgerichtsurteil. Zur Durchführung dieser Schiedsverfahren haben sich nationale und internationale Schiedsgerichtsinstitutionen entwickelt. Damit werden den Partein nach ihrer Wahl Verfahrensordnungen zur Verfügung gestellt, die internationale Standards gewährleisten.

Die folgenden Schiedsgerichtsbarkeiten zählen zu den wichtigsten und anerkanntesten Institutionen.

DIS = Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit:

Die bekannteste und größte deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit ist die gleichnamige DIS  mit Sitz in Köln. Bei der DIS handelt es sich um einen eingetragenen Verein, der sich zur Förderung der deutschen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zusammengeschlossen hat. Die DIS wurde am 1. Januar 1992 durch den Zusammenschluss des Deutschen Ausschusses für Schiedsgerichtswesen e.V. (DAS) mit dem Deutschen Institut für Schiedsgerichtswesen (DIS) gegründet.

Die DIS bietet eine eigene Schiedsgerichtsordnung, neben der auch die ergänzenden Regeln für das beschleunigte Verfahren (ERBV) und für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (ERGeS) Anwendung finden können.

Von den Schiedsgerichten können dabei weitere Verfahrensordnungen herangezogen werden:

– UNCITRAL Arbitration Rules – Administered by the DIS
– DIS-Richtlinien für die Erstattung von Auslagen der Schiedsrichter
– DIS-Konfliktmanagementordnung (KMO)
– DIS-Schlichtungsordnung (SchlO)
– DIS-Mediationsordnung (MedO)
– DIS-Schiedsgutachtensordnung (SchGO)
– DIS-Gutachtensordnung (GO)
– DIS-Verfahrensordnung für Adjudikation (AVO)
– DIS-Sportschiedsgerichtsordnung

ICC = International Chamber of Commerce in Paris:

Im Jahr 1919 entschied sich eine Gruppe von 5 Unternehmern die ICC zu gründen. Inzwischen hat die ICC eine führende Rolle in der globalen Wirtschaft einnehmen können zu zählt mittlerweile rund 120 Länder zu seinen Mitgliedern.

Die ICC war unter anderem maßgeblich an der Annahme des New Yorker Übereinkommens beteiligt, dem wichtigsten multilateralen Vertrag über internationale Schiedsverfahren. Dieses Übereinkommen befasst sich mit der Anerkennung und Vollstreckbarkeit internationaler Schiedssprüche.

1923 wurde der internationale Schiedsgerichtshof der ICC gegründet, der insofern Vorbild für zahlreiche nachfolgende Schiedsgerichtsbarkeiten war. Die Schiedsgerichtsbarkeit des ICC kann von Jedermann genutzt werden. Seit seiner Gründung hat das Gericht mehr als 20.000 Fälle von Parteien und Schiedsrichtern aus rund 180 Ländern verwaltet.

Der ICC Schiedsgerichtsbarkeit liegt die ICC Schiedsgerichtsbarkeitsverordnung zugrunde. Die ICC ist bekannt für die gesonderte instituionelle Überprüfung von Schiedsgerichtsentscheidungen zur Qualitätssicherung. Ebenso bekannt ist, dass die Kosten eines Schiedsgerichtsverfahrens unter der ICC deutlich höher sein können als bei anderen Schiedsgerichtsbarkeiten.

AAA = American Arbitration Association in New York City:

Bei der AAA handelt es sich um eine nonprofit Schiedsinstitution.  Sie bietet ihre Dienstleistungen in den USA und im Ausland durch das International Center for Dispute Resolution (ICDR) an.

Die Dienste der AAA und ICDR umfassen die Unterstützung bei der Ernennung von Mediatoren und Schiedsrichtern, die Festlegung von Anhörungen und die Bereitstellung von Informationen über Streitbeilegungsoptionen.
Letztlich zielt das AAA darauf ab, Fälle durch Schiedsverfahren oder Mediation in einer fairen und unparteiischen Weise bis zur Vollendung zu bewegen.
Das Internationale Zentrum für Streitbeilegung (ICDR), das 1996 als globaler Bestandteil der American Arbitration Association gegründet wurde, bietet Konfliktmanagement-Dienstleistungen in mehr als 80 Ländern und in 12 Sprachen an.

Dem Verfahren vor dem AAA liegen folgende Schiedsgerichtsordnungen zugrunde:

– Commercial Arbitration Rules and Mediation Procedures (Kommerzielle Schiedsgerichtsordnung und Vermittlungsverfahren)
– Construction Industry Arbitration Rules and Mediation Procedures (Schiedsgerichtsordnung und Vermittlungsverfahren)
– Consumer Arbitration Rules (Verbraucherschiedsgerichtsordnung)
– Employment Arbitration Rules and Mediation Procedures (Arbeitnehmerschiedsgerichtsordnung und Mediationsordnung)
– Labor Arbitration Rules (Arbeitsschiedsgerichtsordnung)
– International Dispute Resolution Procedures (Including Mediation and Arbitration Rules) ( Internationale Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten (einschließlich Vermittlungs- und Schiedsgerichtsregeln))
– Optional Appellate Arbitration Rules (Optionale Schiedsgerichtsordnung)

LCIA = London Court of International Arbitration:

Am 5. April 1883 richtete der Court of Common Council der Stadt London einen Ausschuss ein, der Vorschläge für die Schaffung eines Schiedsgerichtshofs für innerstaatliche und grenzüberschreitende Handelsstreitigkeiten verfassen sollte.

Im April 1891 wurde eine entsprechende Regelung verabschiedet und das so entstandene neue Tribunal wurde “The City of London Chamber of Arbitration” genannt.  Die Kammer wurde am 23. November 1892 offiziell eingeweiht.

1981 wurde der Name des Gerichtshofs in “The London Court of International Arbitration” (LCIA) geändert, um seine überwiegend  internationale Tätigkeit zu verdeutlichen.

1986 wurde die LCIA zu einer privaten gemeinnützigen Gesellschaft.

Dem LCIA-Schiedsverfahren liegt  die LCIA – Schiedsgerichtsordnung zugrunde. Neben der überwiegenden Tätigkeit im Bereich des Schiedsverfahrens, sieht der LCIA  auch die Möglichkeit der Mediation vor. Für dies gelten die eigenen Mediationsregeln des Schiedsgerichts.

Dr. Rainer Borgelt, Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht

Dr. Rainer Borgelt
Rechtsanwalt