Markenschutz
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Wörter, Namen, Buchstaben, Zahlen, Bilder, Logos, Slogans, dreidimensionale Formen aber auch Farben, Bewegungsmarken, Hologramme, Positionsmarken, Tastmarken, Klänge und Multimediazeichen können als Marken geschützt werden.
Seit dem Markenrechtsmodernisierungsgesetz, das am 14. Januar 2019 in Kraft getreten ist, muss eine Marke nicht mehr grafisch darstellbar sein. Es genügt, dass sie im Register so dargestellt werden kann, dass die Behörden und das Publikum den Gegenstand des Schutzes klar und eindeutig bestimmen können (§ 8 Abs. 1 MarkenG). Eine Klangmarke lässt sich deshalb heute als mp3-Datei anmelden, eine Multimediamarke in einem anderen elektronischen Format. Einen Überblick gibt unser Beitrag zu besonderen Markenformen.
Anmeldung und Eintragung
Markenschutz entsteht nicht nur durch eine Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes oder durch die Eintragung einer Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). In seltenen Fällen kann Markenschutz durch eine intensive Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr entstehen.
Auch durch notorische Bekanntheit kann eine Marke ohne Eintragung geschützt sein (§ 4 MarkenG). Trotzdem ist eine Eintragung immer der sicherste Weg, eine geschützte Marke zu erlangen.
Zwischen Anmeldung und Eintragung können zwei Monate und – bei Zweifeln hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit – bis zu zwei Jahre vergehen. Wer es eilig hat, kann eine beschleunigte Prüfung beantragen (§ 38 MarkenG). Das DPMA will eine Marke, die alle Voraussetzungen erfüllt, dann innerhalb von sechs Monaten eintragen. Dafür fällt eine zusätzliche Gebühr von 200 € an.
Die Amtsgebühr für eine Markenanmeldung beim DPMA beträgt bei elektronischer Anmeldung 290 € für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen, auf Papier 300 €. Jede weitere Klasse kostet 100 €. Für Unionsmarken verlangt das EUIPO bei elektronischer Anmeldung 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite und 150 € für jede weitere Klasse. Bestehende Marken können international über die WIPO in Genf erstreckt werden – hier sind die Gebühren je nach Schutzland und Anzahl der Schutzländer unterschiedlich. Die Grundgebühr der WIPO beträgt 653 CHF (903 CHF bei farbigen Marken), hinzu kommen die Gebühren der einzelnen Schutzländer und eine nationale Gebühr des DPMA von 180 €. Mehr dazu im Beitrag Kosten der Markenanmeldung.
Ob ältere Marken Dritter der Eintragung entgegenstehen, prüft das DPMA bei der Anmeldung nicht. Deren Inhaber können aber innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch einlegen (§ 42 MarkenG). Eine Ähnlichkeitsrecherche vor der Anmeldung erspart deshalb oft Ärger (mehr dazu unter Marken-Findung). Die eingetragene Marke ist zehn Jahre ab dem Anmeldetag geschützt, die Schutzdauer lässt sich beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängern (§ 47 MarkenG).
Markenrechte
Die eingetragene Marke gibt ihrem Inhaber das exklusive Recht, sie für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Der Markeninhaber kann einfache oder ausschließliche Nutzungslizenzen (Markenlizenz) vergeben. Marken können auch verkauft und gepfändet werden (§§ 27, 29, 30 MarkenG). Ob eine Marke eingetragen werden kann oder nicht, ist eine Frage der Schutzfähigkeit des jeweiligen Zeichens. Nicht eingetragen werden können insbesondere rein beschreibende und freihaltebedürftige Zeichen (wie etwa „schön“ für Kosmetikprodukte oder „Gut beraten!“ für Rechtsberatung, § 8 Abs. 2 MarkenG). Die Eintragungsfähigkeit einer Marke muss für jeden Einzelfall mit Blick auf die zu schützenden Waren und/oder Dienstleistungen geprüft werden.
Wer seine Marke eintragen lässt, muss sie auch benutzen. Wird sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist fünf Jahre lang nicht ernsthaft für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt, kann jeder beim DPMA beantragen, sie für verfallen zu erklären (§§ 26, 49 MarkenG).
Wir melden Ihre Marke für Sie an und unterstützen Sie bei der Markenfindung!
Mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Markenrecht betreut Rechtsanwältin Eva Dzepina, LL.M. (UK) seit Jahren Mandate in der Beratung und Verteidigung von Marken.
Sprechen Sie uns an per E-Mail: info@borgelt.de oder Telefon: +49.211.5858990
Stand: Oktober 2026
E-Mail: dzepina@borgelt.de
Telefon: +49.211.5858990
Eva N. Dzepina LL.M. (UK)
Rechtsanwältin für Markenrecht
Borgelt & Partner 2016 unter den Top 10 Markenanmeldern in Düsseldorf:



