Nach dem mittlerweile mit der Berufung angefochtenen zivilrechtlichem Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen den “Kunstberater” Helge Achenbach (6 O 280/14, abrufbar hier) muss Achenbach der Aldi-Erbengemeinschaft Albrecht 19.360.760,79 EUR nebst Zinsen als Schadensersatz zahlen. Nun kommt noch das strafrechtliche Urteil des Landgerichts Essen hinzu: 6 Jahre Haft für Achenbach. Achenbachs Verteidiger haben angekündigt, die Revision zu prüfen.
Kreative Aufschläge auf Rechnungen und selbstgewählte Provisionen gegenüber seinen Kunden haben dem ehemaligen Kunstberater die beiden gerichtlichen Niederlagen beschert. Seine Unternehmungen sind nunmehr zum größten Teil insolvent und Achenbachs Kunstsammlung wird verwertet werden.
Ob der Kunstmarkt aus diesem Skandal lernt bleibt dahingestellt. Letztlich stellt sich die Fragen, wie Kunstsammler in Zukunft mit ihren Beratern umgehen wollen. Handschlagaufträge und -verträge, angebliche Preise, die nicht nachgehalten werden, blindes Vertrauen wird es wohl hoffentlich nicht mehr geben. Wer Kunst als Investitions- und Spekulationsobjekt sieht, ohne sich ausreichend selbst dafür zu interessieren, ist auf externe Berater angewiesen. Zur Absicherung sollten dort ausführliche schriftliche Verträge über Ablauf und Vorgehensweisen beim Ankauf und der Vermittlung geschlosseln werden.
Dabei dürfte Transparenz zumindest zwischen den beteiligten Künstler, Galerien, Beratern und dem Käufer das oberste Gebot sein.

Eva N. Dzepina, LL.M. (UK)
Rechtsanwältin
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Mitglied des Instituts für Kunst und Recht, IFKUR e.V.

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Eva N. Dzepina Rechtsanwältin für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Designrecht, Kunstrecht, IT-Recht, Domainrecht

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