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Der Strafverteidiger in der Hauptverhandlung

Hauptverhandlung im Strafverfahren: Ablauf, Rechte und Aufgaben der Verteidigung

In der Hauptverhandlung prüft das Strafgericht den Tatvorwurf anhand der erhobenen Beweise. Für Angeklagte sind eine sorgfältige Vorbereitung und eine abgestimmte Verteidigungsstrategie von besonderer Bedeutung. Dazu gehören die Prüfung der Ermittlungsakte, die Entscheidung über eine Einlassung sowie die Vorbereitung auf Zeugenvernehmungen, Gutachten und mögliche Verfahrensfragen.

Wie läuft eine strafrechtliche Hauptverhandlung ab?

Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache und der Feststellung der Anwesenheit. Es folgen unter anderem die Feststellung der Personalien des Angeklagten, die Verlesung des Anklagesatzes und die Belehrung über das Recht, sich zum Vorwurf zu äußern oder zur Sache zu schweigen. Den Beginn der Hauptverhandlung regelt § 243 StPO.

Anschließend erfolgt regelmäßig die Beweisaufnahme. Dabei können insbesondere Zeugen und Sachverständige gehört, Urkunden verlesen, Augenscheinsobjekte in die Verhandlung eingeführt und weitere Beweismittel erhoben werden.

Nach Abschluss der Beweisaufnahme folgen die Schlussvorträge. Der Angeklagte hat das letzte Wort. Dieses Recht besteht auch dann, wenn bereits sein Verteidiger gesprochen hat. Maßgeblich ist § 258 StPO.

Muss ich als Angeklagter aussagen?

Nein. Sie müssen sich nicht zum Tatvorwurf äußern. Ob eine Einlassung sinnvoll ist, hängt von der Beweislage, dem bisherigen Verfahrensverlauf und der Verteidigungsstrategie ab.

Die Entscheidung sollte möglichst vor dem Termin vorbereitet werden. Dabei ist auch zu besprechen, welche Fragen zu erwarten sind und welche Folgen eine vollständige, teilweise oder schriftlich vorbereitete Einlassung haben kann.

Im Verlauf der Hauptverhandlung kann eine Neubewertung erforderlich werden, wenn neue Erkenntnisse hinzukommen.

Welche Aufgaben übernimmt ein Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger begleitet die gesamte Beweisaufnahme und prüft fortlaufend, welche Bedeutung die erhobenen Beweise für den Tatvorwurf haben. Zu seinen Aufgaben können insbesondere gehören:

  • Vorbereitung und Abstimmung einer Einlassung;
  • Befragung von Zeugen und Sachverständigen;
  • Herausarbeitung von Widersprüchen und Beweislücken;
  • Stellung geeigneter Beweis- und Verfahrensanträge;
  • Reaktion auf rechtliche Hinweise des Gerichts;
  • Prüfung und Beanstandung möglicher Verfahrensfehler;
  • Schlussvortrag zur rechtlichen und tatsächlichen Bewertung.

Welche Maßnahmen sinnvoll sind, lässt sich nicht nach einem festen Muster entscheiden. Maßgeblich ist der konkrete Prozessverlauf.

Wann sollten entlastende Zeugen benannt werden?

Der geeignete Zeitpunkt hängt vom Einzelfall ab. Eine frühe Benennung kann dazu beitragen, einen Vorwurf bereits vor der Hauptverhandlung zu entkräften. In anderen Konstellationen können zusätzliche verfahrensstrategische Erwägungen eine Rolle spielen.

Eine pauschale Empfehlung, Entlastungszeugen grundsätzlich erst vor Gericht zu benennen, wäre deshalb unzutreffend. Wichtige Hinweise auf mögliche Entlastungszeugen sollten der Verteidigung frühzeitig mitgeteilt werden, damit sie deren Bedeutung prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden kann.

Wie bereite ich mich auf den Gerichtstermin vor?

Besprechen Sie den Termin rechtzeitig mit Ihrem Verteidiger. Klären Sie insbesondere den bisherigen Verfahrensstand, die Aussageentscheidung und offene Fragen zum Ablauf.

Halten Sie die Ladung bereit und führen Sie vorsorglich ein geeignetes Ausweisdokument mit. Teilen Sie gesundheitliche Einschränkungen oder andere mögliche Hindernisse frühzeitig mit.

Ob ein persönliches Erscheinen erforderlich ist oder eine gesetzliche Ausnahme in Betracht kommt, muss anhand der Ladung und der konkreten Verfahrensart geprüft werden.

Was passiert nach dem Urteil?

Nach der Verkündung sind die Entscheidung und mögliche Rechtsmittel zu besprechen. Gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts kommen grundsätzlich Berufung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Sprungrevision in Betracht. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts ist grundsätzlich die Revision statthaft.

Welches Rechtsmittel zulässig und im konkreten Fall zweckmäßig ist, muss anhand des Urteils und des Verfahrensverlaufs geprüft werden.

Da die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln kurz sind, sollte diese Prüfung unmittelbar erfolgen. Die Entscheidung über ein Rechtsmittel muss sowohl mögliche rechtliche Angriffspunkte als auch die persönlichen Interessen des Mandanten berücksichtigen.

Strafverteidigung in der Hauptverhandlung in Düsseldorf

Rechtsanwalt Chuya Kojima, Fachanwalt für Strafrecht und Sozialrecht, verteidigt Angeklagte in Düsseldorf und bundesweit. Grundlage ist eine sorgfältige Vorbereitung, verbunden mit der Fähigkeit, auf neue Entwicklungen in der Verhandlung zu reagieren.

Telefon: 0211 5858990
E-Mail: kojima@borgelt.de

Wenn Sie zunächst eine Anklageschrift erhalten haben, lesen Sie auch den Beitrag zur Verteidigung im Zwischenverfahren.


Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
Strafverteidiger & Rechtsanwalt

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