Ermittlungsverfahren und Strafverteidigung in Düsseldorf – Frühzeitig richtig handeln
Für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist das Vorliegen eines sogenannten Anfangsverdachts (§ 152 Abs. 2 StPO) erforderlich. Ein solcher Verdacht besteht bereits dann, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte die Möglichkeit begründen, dass eine Person Täter oder Teilnehmer einer Straftat sein könnte. Die Schwelle hierfür ist niedrig.
Ermittlungsverfahren durch Staatsanwaltschaft Düsseldorf und Polizei
Liegt ein Anfangsverdacht vor, führt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf – regelmäßig unter Einschaltung der Polizei Düsseldorf oder anderer Polizeibehörden im Raum Nordrhein-Westfalen – Ermittlungen durch.
Typische Maßnahmen im Ermittlungsverfahren sind:
Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung
Durchsuchungen und Sicherstellungen
Telekommunikationsüberwachung (in gesetzlich geregelten Fällen)
Vernehmungen von Zeugen
verdeckte Ermittlungsmaßnahmen
Erfahrungsgemäß versuchen Ermittlungsbehörden häufig, Beschuldigte frühzeitig und ohne anwaltliche Begleitung zu vernehmen. Gerade in dieser Phase werden jedoch Weichen gestellt, die den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen können.
Bedeutung der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren kommt einer strukturierten und konsequenten Strafverteidigung in Düsseldorf zentrale Bedeutung zu. Der Strafverteidiger verfügt über ein umfassendes Akteneinsichtsrecht gemäß § 147 StPO. Nur durch vollständige Kenntnis der Ermittlungsakte lässt sich die Beweislage realistisch bewerten.
Ohne Akteneinsicht ist eine sachgerechte Verteidigungsstrategie regelmäßig nicht möglich.
Zu den ersten Maßnahmen einer effektiven Verteidigung gehört daher in vielen Fällen:
konsequente Wahrnehmung des Schweigerechts des Beschuldigten
Beantragung vollständiger Akteneinsicht
rechtliche Analyse der Tatvorwürfe
Prüfung von Verfahrensfehlern
Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
Ziel ist es, den Informationsvorsprung der Ermittlungsbehörden auszugleichen und frühzeitig Einfluss auf den Gang des Verfahrens zu nehmen.
Beschränkung der Akteneinsicht – Verteidigungsmittel nutzen
In bestimmten Konstellationen kann die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht zunächst einschränken, etwa zur Sicherung des Ermittlungszwecks. In solchen Fällen ist es Aufgabe des Verteidigers, die Rechte des Mandanten konsequent durchzusetzen und eine möglichst umfassende Einsicht zu erreichen.
Darüber hinaus kann es erforderlich sein, eigene Ermittlungen anzustellen, entlastende Beweismittel zu sichern oder rechtliche Einwendungen frühzeitig vorzubringen. Der Strafverteidiger wirkt als Organ der Rechtspflege an einer rechtsstaatlichen Sachverhaltsaufklärung mit.
Ziel: Einstellung des Verfahrens
Gerade im Raum Düsseldorf zeigt die Praxis, dass bereits im Ermittlungsstadium entscheidende Ergebnisse erzielt werden können, etwa:
Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO)
Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung
Begrenzung strafrechtlicher Folgen
Je früher anwaltliche Beratung erfolgt, desto größer ist der strategische Handlungsspielraum.
Haben Sie Post von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder der Polizei erhalten?
Wurden Sie als Beschuldigter zu einer Vernehmung geladen?
Sind Sie als Zeuge vorgeladen und befürchten, sich selbst strafbar gemacht zu haben?
In allen Konstellationen empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung. Insbesondere vor einer Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft sollte die Aktenlage bekannt sein.
Gerne unterstützen wir Sie im gesamten Raum Düsseldorf und Umgebung bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Ermittlungsverfahren.
Rufen Sie mich an unter 0211.5858990 oder schreiben Sie mir eine E-Mail unter kojima@borgelt.de.
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Chuya Kojima
Rechtsanwalt & Strafverteidiger in Düsseldorf


