Örtliche Zuständigkeit bei nachstellenden Nachrichten auf dem Mobiltelefon
Welches Gericht ist zuständig bei SMS- oder WhatsApp-Belästigungen?
Nachstellende Nachrichten über SMS, WhatsApp, Telegram oder andere Messenger-Dienste sind eine häufige Erscheinungsform von Cyberstalking. Gerade wenn Täter und Opfer sich an unterschiedlichen Orten befinden, stellt sich eine zentrale strafprozessuale Frage:
Welches Gericht ist örtlich zuständig?
Die Antwort ergibt sich aus dem sogenannten Tatortprinzip im Strafprozessrecht.
Gesetzliche Grundlage: Tatortprinzip im Strafverfahren
Die örtliche Zuständigkeit eines Strafgerichts richtet sich grundsätzlich nach § 7 StPO. Danach ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde.
Der strafrechtliche Tatort wird durch § 9 StGB bestimmt. Danach gilt eine Straftat als an jedem Ort begangen,
an dem der Täter gehandelt hat (Handlungsort) oder
an dem der tatbestandliche Erfolg eingetreten ist (Erfolgsort).
Gerade bei digitalen Kommunikationsdelikten liegen Handlung und Erfolg häufig an unterschiedlichen Orten.
Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs
Die maßgebliche Leitentscheidung zu dieser Frage ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofs.
BGH, Beschluss vom 21.07.2020 – 2 ARs 177/20
Kernaussage der Entscheidung
Der Bundesgerichtshof stellt klar:
Bei Straftaten, bei denen Handlung und Erfolg räumlich auseinanderfallen (sogenannte Distanzdelikte), gilt der Tatort sowohl
am Ort der Handlung als auch
am Ort des tatbestandlichen Erfolges.
Damit können mehrere Gerichte örtlich zuständig sein.
Diese Grundsätze gelten auch für Straftaten, die durch elektronische Kommunikation oder digitale Nachrichtenübermittlung begangen werden.
Anwendung auf Messenger- und SMS-Nachrichten
Überträgt man diese Rechtsprechung auf nachstellende Nachrichten, ergeben sich regelmäßig zwei Tatorte.
Handlungsort
Der Handlungsort ist der Ort, an dem der Täter
die Nachricht erstellt
und absendet.
Beispiel:
Der Täter versendet WhatsApp-Nachrichten aus Köln.
Köln ist dann der Handlungsort der Tat.
Erfolgsort
Der Erfolgsort liegt dort, wo die Nachricht beim Opfer ankommt und wahrgenommen werden kann.
Bei SMS oder Messenger-Diensten ist das typischerweise der Ort, an dem sich das Mobiltelefon des Empfängers befindet.
Damit kann der Empfangsort der Nachricht ein strafrechtlicher Tatort sein.
Bedeutung bei Nachstellung (§ 238 StGB)
Der Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) erfasst ausdrücklich auch die Kontaktaufnahme über Telekommunikationsmittel.
Dazu zählen unter anderem:
SMS
Messenger-Nachrichten (WhatsApp, Signal, Telegram)
E-Mails
Nachrichten über soziale Netzwerke
Wird eine Person wiederholt durch solche Nachrichten kontaktiert und dadurch erheblich beeinträchtigt, kann dies eine strafbare Nachstellung darstellen.
Mehrere mögliche Gerichtsstände
Auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung können bei nachstellenden Nachrichten mehrere Gerichte zuständig sein.
Typischerweise kommen in Betracht:
Ort des Versendens der Nachricht (Handlungsort)
Ort des Empfangs der Nachricht (Erfolgsort)
Beispiel:
Täter sendet Nachrichten aus München
Opfer empfängt sie in Berlin
In diesem Fall kann ein Strafverfahren grundsätzlich sowohl in München als auch in Berlin geführt werden.
Fazit
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt bei digitalen Kommunikationsdelikten:
Der Tatort liegt sowohl
am Ort des Versendens der Nachricht
als auch am Ort des Empfangs der Nachricht auf dem Mobiltelefon.
Damit kann bei nachstellenden Nachrichten oder Cyberstalking regelmäßig auch das Gericht am Aufenthaltsort des Opfers zuständig sein.
Wird Ihnen eine Straftat unter Einsatz eines Mobiltelefons vorgeworfen? Rufen Sie uns an. 0211.5858990. E-Mail: kojima@borgelt.de


