Borgelt&Partner Rechtsanwälte mbB
  • Rechtsanwälte
    • Dr. Rainer Borgelt
    • Eva N. Dzepina LL.M. (UK)
    • Simon Schmitz-Berg
    • Chuya Kojima
    • Charlotte Herbertz
    • Cornelius Vetter
  • Schwerpunkte
    • Private
      • Arbeitsrecht
      • Bankenrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Mietrecht
      • Sozialrecht
      • Strafrecht
      • Verkehrsrecht
    • Unternehmen
      • Arbeitsrecht
      • Handels- und Gesellschaftsrecht
      • Markenrecht
      • IT- + Internetrecht
      • Patentrecht
      • Wettbewerbsrecht
      • Wirtschaftsrecht
    • Kulturgüter
      • Kunstrecht
      • Urheberrecht
    • International
      • Schiedsverfahren
      • Wirtschaftsrecht
  • Service
    • Formulare
    • Terminsvertretung
    • Impressum
    • Kontakt
    • Datenschutz
    • Login
    • Stellenanzeigen
  • Tel: +49 211 5858990
  • Deutsch
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

LSG NRW: Kein Ausschluss von Grundsicherung bei Arbeitnehmereigenschaft

Das LSG NRW hat mit Beschluss vom 10.11.2015, AZ.: L 12 AS 2000/15 B ER, festgestellt, dass Grundsicherung nicht einfach pauschal mit Verweis auf den Ausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II abgelehnt werden könne.

Vielmehr müssen die Sozialgerichte positiv feststellen, dass der Ausschlussgrund des Aufenthaltszwecks „auschließlich zur Arbeitssuche“ vorliegt. Dies beinhaltet auch die Prüfung und Berücksichtigung vorangegangener Bschäftigungen über die Dauer von mehr als einem Jahr. Das LSG NRW führt aus:

„Danach bleibt das Aufenthaltsrecht für Arbeitnehmer bei unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit nach mehr als einem Jahr Tätigkeit unberührt. Hierauf kann sich auch die Antragstellerin wegen ihrer Tätigkeitszeiten bei den vorgenannten Firmen berufen, da diese sich auf mehr als ein Jahr summieren und das letzte Arbeitsverhältnis nach arbeitgeberseitiger Kündigung endete.“

Im zu entscheidenen Fall wurde dem Beschwerdeführer zuerkannt, dass er sich in der BRD nicht ausschließlich zum Zwecke der Arbeitssuche befände, sondern eine Arbeitnehmereigenschaft aus seinen vorangegangenen Tätigkeiten herleiten könne. Daher greife der Ausschlussgrund nicht.

Suchen Sie einen Rechtsanwalt? Sprechen Sie uns an.
Tel: 0211.5858990.
Email: kojima@borgelt.de

E-Mail: info@borgelt.de
Telefon: +49.211.5858990.

Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
Rechtsanwalt

Sozialrecht Infos

  • Sozialrecht
  • Sozialversicherungsrecht – SGB IV
  • SGB VII – Unfallversicherung
  • Sozialbetrug

Downloads

  • Streitwertkatalog Sozialrecht

Sozialrecht Blog

  • Zur Sozialversicherungspflicht von Minderheitsgesellschaftern23. Februar 2026 - 08:54
  • Zur Frage der Sozialversicherungspflicht eines mit Sondergeschäftsführungsrechten ausgestatteten GFs20. Februar 2026 - 16:26
  • BSG: Sozialversicherungspflicht für Rechtsanwälte12. August 2022 - 13:48
  • Sozialbetrug8. Februar 2022 - 09:30
  • BSG v. 07.11.2017 – B 1 KR 15/17 R30. Juni 2018 - 10:32
  • SGB III – Berechnungsweise eines Ruhenzeitraumes nach § 158 SGB III25. April 2018 - 15:40
  • SG Heilbronn – Gang zur Toilette ist kein Arbeitsunfall4. April 2018 - 18:08
  • Neue Elterngeldberechnung – Das Problem „sonstiger Bezug“8. Januar 2018 - 14:47
  • Sozialversicherungspflicht des ASTA`s?2. Januar 2018 - 13:10
  • Gesetzliche Familienversicherung und Jahresarbeitsentgeltgrenze14. August 2017 - 15:02
Weitere Beiträge zum Sozialrecht
© Copyright - Borgelt & Partner Rechtsanwälte mbB 2026 - Taubenstr. 22 - 40479 Düsseldorf
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
Link to: SG Düsseldorf: Die Krankenversicherung muss eine Magenband-Operation zahlen, wenn konservative Behandlungsmethoden ausgeschöpft sind Link to: SG Düsseldorf: Die Krankenversicherung muss eine Magenband-Operation zahlen, wenn konservative Behandlungsmethoden ausgeschöpft sind SG Düsseldorf: Die Krankenversicherung muss eine Magenband-Operation zahlen,...Link to: LSG NRW: Abfindung kann ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag sein Link to: LSG NRW: Abfindung kann ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag sein LSG NRW: Abfindung kann ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag se...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen