scheinselbständig.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hat im Jahre 2015 eine Studie veröffentlicht, die u.a. auch repräsentativ ermitteln soll, wie hoch die Gefahr des Vorliegens eines “Scheinselbständigenverhältnisses” ist. Die Studie teilt in unterschiedliche Risikogruppen ein und kommt zu dem Ergebnis, dass es in Deutschland

ca. 1,2 Millionen Externe geben soll, die in die sogenannte “Hochrisiko-Gruppe” fallen sollen. Demnach besteht bei 1,2 Millionen Externen das Potenzial, dass diese im Rahmen von Betriebsprüfungen als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer eingestuft werden. Dies hat teils existenzgefährdende Folgen für die Unternehmen und die handelnden Personen. U.a. können Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung rückwirkend erhoben werden. Auch drohen Strafzahlungen.

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Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
Rechtsanwalt