Schiedsgerichtsverfahrens sind nicht zwingend kostengünstiger als Prozeßverfahren ordentlicher Gerichte in Deutschland. Im Vergleich zu den Kosten von Prozeßverfahren ordentlicher Gerichte über drei Instanzen kann ein Schiedsverfahren erheblich billiger sein. Dies hängt jedoch auch von der Wahl der Schiedsgerichtsordnung ab.

Die Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens setzen sich zusammen aus:
– Verfahrensgebühr
– Schiedsrichtervergütung
– Auslagen, insbesondere Anwalts- und ggf. Sachverständigenkosten
Die Höhe der Kosten richtet sich bei den führenden Schiedsgerichtsorganisation nach dem Streitwert.
Sofern die Parteien nichts anders bestimmt haben entscheidet das Schiedsgericht über die Kosten (§ 1057 ZPO). Dabei ist bei der Frage der Kostentragung insbesondere der Ausgang des Verfahrens zu beachten, womit die obsiegende Partei vom Gegner alle Kosten zurückverlangen kann.
Die auf jeder Parteiseite anfallenden Rechtsanwaltsgebühren richten sich in Deutschland nach dem RVG oder einer gesondert zu treffenden Gebührenvereinbarung. Anknüpfungspunkt der Gebühren sind damit regelmäßig der Streitwert oder ein fester Stundensatz der vereinbarten Vergütung.
Bei Urteilen ordentlicher Gerichte und einem Kostenfestsetzungsbeschluß und  kann die obsiegende Partei nur die Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen, die nach der Gebührentabelle des deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zugrundezulegen sind. Beim Schiedsverfahren können hingegen beide Arten der Vergütung erstattet werden. Die Kosten für ein Schiedsverfahren können außerdem erheblich von den Kosten eines deutschen Gerichts abweichen. So basieren die deutschen Gerichtskosten auf der Gebührentabelle des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Die Kosten für ein Schiedsgerichtsverfahren berechnen sich hingegen nach den Gebührentabellen der verschiedenen Institutionen, wobei sich die jeweiligen Tabellen erheblich voneinander unterscheiden.
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Dr. Rainer Borgelt, Rechtsanwalt für Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht

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Rechtsanwalt