Mietverträge müssen nicht nur im standatisierten Format vorliegen, wie sie in jedem Schreibwarenladen zu bekommen sind. Eine Anpassung auf die individuellen Gegebenheiten ist oft von Vorteil. Der individuell erstellte Mietvertrag eröffnet die Möglichkeit die Interessenlage sowohl des Mieters als auch des Vermieters gleichermaßen zu erfassen.

Insbesondere kann hier die Chance ergriffen werden, in den Mietvertrag die aktuell höchstrichterliche Rechtsprechung einzubeziehen oder einzelne Klauseln zu ergänzen oder abzuändern. Nicht alle Klauseln in Standartmietverträgen halten einer rechtlichen Überprüfung stand und bieten schon mit Abschluß des Mietvertrages einen Grund zu Streitigkeiten, die nicht selten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung enden.

Aufgrund dieser Chancen und Risiken sollte ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Mietrecht herangezogen werden.

Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung oder Überprüfung von Mietverträgen? Gerne beraten wir Sie in Ihren Fragestellungen oder erstellen für Sie den auf Ihre Interessen abgestimmten Mietvertrag.

Gerne helfen wir Ihnen in diesen Fragestellungen weiter und bieten Ihnen eine kompetente Beratung. Rufen Sie uns an unter Tel: 0211 / 5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de .

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Chuya Kojima Rechtsanwalt für Sozialrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Mietrecht, Verwaltungsrecht

Chuya Kojima
Rechtsanwalt