Die Auktions- und Handelsplattform eBay geht mit eigenen Programmen gegen Markenpiraterie und Produktfälschungen vor. Dazu hat eBay für Rechteinhaber von Marken, Urheberrechten oder Designs ein Programm für verifizierte Rechteinhaber entwickelt, das heute unter dem Kürzel VeRO läuft (früher VeRI). Dieses Programm hilft Inhabern immaterieller Schutzrechte dabei, eBay-Angebote, die ihre Schutzrechte verletzen, zu melden und entfernen zu lassen. Über das VeRO-Portal können Rechteinhaber und ihre bevollmächtigten Vertreter Meldungen einreichen und mehrere Marken zentral verwalten. Vertriebs- oder Preisvorgaben lassen sich über VeRO allerdings nicht durchsetzen, das Programm betrifft nur Rechte am geistigen Eigentum.
Für Käufer bietet eBay außerdem die Echtheitsprüfung an. Bei ausgewählten Marken, etwa für Luxusuhren, Designermode, Handtaschen, Schmuck und Sneaker, prüfen Experten den Artikel auf Echtheit und Zustand, bevor er an den Käufer oder die Käuferin verschickt wird. Je nach Artikel ist dieser Service im Preis enthalten oder kann dazugebucht werden.
Meldeverfahren nach dem Digital Services Act
Seit dem 17.02.2024 gilt in der gesamten EU der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065). Danach müssen Plattformen wie eBay ein leicht zugängliches elektronisches Verfahren bereithalten, über das jeder rechtswidrige Inhalte melden kann (Art. 16 DSA). Die Meldung sollte begründen, warum das Angebot ein Recht verletzt, die genaue URL nennen, Name und E-Mail-Adresse des Meldenden enthalten und erklären, dass die Angaben in gutem Glauben richtig und vollständig sind. Ist sie so genau, dass ein sorgfältiger Anbieter die Rechtsverletzung ohne eingehende rechtliche Prüfung erkennen kann, gilt die Plattform als informiert. Entfernt sie das Angebot dann nicht zügig, kann sie sich nicht mehr auf das Haftungsprivileg für Hostingdienste berufen (Art. 6 DSA).
Ihre Entscheidung muss die Plattform dem Meldenden mitteilen und dabei auf mögliche Rechtsbehelfe hinweisen. Online-Marktplätze müssen außerdem Name, Anschrift und weitere Angaben gewerblicher Verkäufer erheben, bevor diese dort Verbrauchern Waren anbieten dürfen (Art. 30 DSA).
Rechtsverletzungen abschließend klären
Nichtsdestotrotz sind Markeninhaber, Designer, Modeunternehmen und ähnliche Rechteinhaber gehalten, eine aufgedeckte Rechtsverletzung über eBay juristisch abschließend zu klären. Eine Unterlassungserklärung oder ein Urteil auf Unterlassung ist wichtig, um zukünftige Rechtsverletzungen durch den Markenpiraten zu verhindern, da er sich dann erheblichen Vertragsstrafen oder Ordnungsgeldern aussetzt. Für jeden Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot kann das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € festsetzen (§ 890 ZPO).
Über Herkunft und Vertriebsweg der Fälschungen muss der Verletzer Auskunft geben (§ 19 Abs. 1 MarkenG). Bei offensichtlicher Rechtsverletzung kann diese Pflicht auch Dritte treffen, die für die Rechtsverletzung genutzte Dienstleistungen in gewerblichem Ausmaß erbracht haben (§ 19 Abs. 2 MarkenG). Auch ist an ein Strafverfahren bei gewerbsmäßiger Produktpiraterie zu denken, das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor (§ 143 Abs. 2 MarkenG). Grenzbeschlagnahmeverfahren sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, auf mehreren Ebenen Strategien zum Schutz Ihrer Marken, Designs, Patente oder Urheberrechte zu entwickeln.
Bei Fragen zum Markenrecht oder Designrecht können Sie sich an uns wenden. Vereinbaren Sie einen Termin mit Frau Rechtsanwältin Eva Dzepina unter dzepina@borgelt.de.
Sprechen Sie uns an per E-Mail: info@borgelt.de oder Telefon: +49.211.5858990.
Stand: Oktober 2026



