Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt wieder einmal vor irreführenden Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen und Markenverlängerungen.

Verschiedene Anbieter, wie etwa

  • European Trade marks and Designs
  • I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property
  • MDS Marken Deutschland Servicegesellschaft
  • Register of Commerce – Markenregisterverzeichnis
  • WDTP Worldwide Database of Trademarks and Patents
  • WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG,
  • Zentrales Gewerbe Register
  • ZGR Zentrale für Gewerbliche Marken-Registrierungen
  • Deutsche Markenverlängerungs AG,

stehen in keinem Zusammenhang mit dem DPMA und offerieren, häufig mit behördeartigem Briefkopf oder mit amtlich aussehenden Formularen, kostenpflichtige Veröffentlichungen oder Eintragungen von Marken oder anderen Schutzrechten in irgendwelchen Registern an. Adressaten dieser Schreiben sind die Inhaber oder Anmelder neu eingetragener Marken oder neuer Markenanmeldungen.

Wichtig: Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Marken, Patenten oder Geschmacksmustern beim DPMA werden immer direkt vom DPMA oder über Ihre Vertreter beim DPMA (etwa über den von Ihnen im Zusammenhang mit der Schutzrechtsanmeldung beauftragte Rechts- oder Patentanwalt) an Sie zugeleitet. Andere Institutionen oder Unternehmen sind hier nicht involviert. Zahlen Sie bei Zweifeln auf keinen Fall, ohne sich vorher bei Ihrem Anwalt oder beim DPMA zu erkundigen, ob die Schreiben vom DPMA stammen. Die Zahlungsaufforderung für Gebühren des DPMA bei einer Markenanmeldung ist derzeit mit “Empfangsbestätigung” überschrieben und auf dem Briefkopf des DPMA gedruckt.

Haben Sie Fragen zur Markenanmeldung? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an unter Tel: 0211.5858990 oder per E-Mail an dzepina@borgelt.de

Eva N. Dzepina Rechtsanwältin für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Designrecht, Kunstrecht, IT-Recht, Domainrecht

Eva N. Dzepina L.L.M
Rechtsanwältin