Der eigentliche Wert von Domains ist immer wieder Gegenstand von Spekulationen. Ob die in den vergangenen Jahren beim Inhaberwechsel für Domains erzielten 3-4stelligen Beträge auch heute noch gerechtfertigt sind sei einmal dahingestellt. Beträge in derartiger Höhe wie etwa 12 Millionen US-Dollar für die Domain Sex.com (2006), 450.000 US-Dollar für die Domain Sex.net (2006), Porn.com für 9,5 Millionen US-Dollar, Diamond.com für 7,5 Millionen US-Dollar, Business.com für 7,5 Millionen US-Dollar oder Vodka.com für 3 Millionen US-Dollar, sind natürlich die seltenen Highlights.

Zufrieden dürften auch die Verkäufer der Domains arbeitsmarkt.de (ca. 200.000 Euro), poker.de (ca. 695.000 Euro) und kredit.de (892.000 Euro) gewesen sein.

Demnächst soll die Domain Sex.com aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten des derzeitigen Inhabers Escom LLC wieder auf den Markt kommen. Eine Zwangsversteigerung der Domain soll zunächst von den Gläubigern des Domaininhabers gestoppt worden sein, da befürchtet worden war, auf diesem Weg nicht den optimalen Preis zu erzielen.

Sex.com wurde 1994 vom Stanford University Absolventen und Gründer der Dating Plattform Match. com, Gary Kremen, registriert. 1996 schnappte sich Stephen Cohen die Domain durch einen Trick und wurde in Kalifornien zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 65 Millionen Dollar und Rückgabe der Domain verurteilt. Später flüchtete Cohen ins Ausland, wurde jedoch gestellt. Während der ersten 5 Jahre ihrer Registrierung sollen jedes Jahr 100 Millionen Dollar mit sex.com erzielt worden sein. In 2006 zahlte Escom LLC 12 Millionen Dollar für die Domain.

Wenn Sie nicht warten wollen, bis die Domain endlich versteigert wird, können Sie bereits jetzt bei den Domainhändlern schauen, was sonst noch frei ist. Nach unseren letzten Informationen steht die Domain Sex.info derzeit zum Verkauf und Angebote können abgegeben werden.

Falls Sie eine Domain verkaufen wollen, können Sie den Marktwert mittels einer Auktion über Domainhändler am besten testen. Sollten Sie aufgrund der Berechnung von etwaigen Schadensersatzansprüchen bei Verlust einer Domain den Wert feststellen wollen gibt es die Möglichkeit, für einen überschaubaren Betrag ein Wertgutachten einzuholen.

Glaubt ein Domaininhaber, er könne bessere Preise erzielen, wenn er seine Domain an den Inhaber eines gleichlautenden Namens, einer gleichlautenden Marke oder Firma, anbietet, kann er eine böse Überraschung erleben. Je nach den Umständen kommen hier Namens-, Marken-, oder Wettbewerbsverletzungen in Betracht. Gerne beraten wir Sie zur Wertermittlung bei Domains, zu der Abwicklung von Domainverkäufen oder zum Domaingrabbing. Infos zum Thema Domainverkauf und Steuern finden Sie hier (Domainverkauf und Steuern)..

Mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Domain- und Markenrecht betreut
Rechtsanwältin Eva Dzepina seit Jahren Mandate in der Beratung und Verteidigung von Marken und Domains.

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Eva N. Dzepina Rechtsanwältin für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Designrecht, Kunstrecht, IT-Recht, Domainrecht

Eva N. Dzepina L.L.M
Rechtsanwältin