Immer wieder gibt es Ärger um die Datenschutzpolitik des größten sozialen Netzwerks. Insbesondere über den sog. Like-Button oder Gefällt-Mir-Button von Facebook ist in jüngster Vergangenheit wieder einmal eine hitzige Debatte entbrannt. Der Button bietet den Besuchern von Webseiten die Möglichkeit, durch einen einfachen Klick ihre Facebookfreunde auf interessante Seiten aufmerksam zu machen.

In diesem Zusammenhang werfen Experten den Betreibern von Facebook vor, deutsche und europäische Datenschutzvorschriften eklatant zu missachten. Denn Seiten auf denen der Like-Button implementiert ist leiten Verkehrs- und Inhaltsdaten der Besucher an Facebook weiter und zwar unabhängig davon, ob sie den Like-Button anklicken oder nicht. Das alles geschieht nicht nur ohne Einverständniserklärung des Nutzers, sondern sogar ohne jedweden Hinweis. Zudem werden die erhobenen Daten einem bestimmten Facebookprofil zugeordnet, wenn der Nutzer eingeloggt ist, während er eine Seite mit Like-Button besucht. Die Möglichkeit dieser Zuordnung macht die Daten ungleich sensibler.

Rechtlich bewegt sich damit nicht nur Facebook auf sehr dünnem Eis. Auch die Webseitenbetreiber, die Daten von Besuchern in vorgenannter Art weiterleiten machen sich für Abmahnungen angreifbar. Kritischen Stimmen begegnen die Facebook-Verantwortlichen meist verhalten und wenig kooperativ. Daher verwundert es nicht, dass jetzt erste Seitenbetreiber nach Lösungen für eine datenschutzkonforme Einbindung solcher Social Plugins suchen.

Die Betreiber von Heise.de haben den gewöhnlichen Like-Button durch einen 2-Klick-Like-Button ersetzt um damit dem User mehr Kontrolle über die eigenen Daten verschafft. Um Social Plugins wie den Like-Button nutzen zu können müssen diese auf der Seite von heise.de erst aktiviert werden – der erste Klick. Bereits hier wird der User umfassend informiert, dass mit Aktivierung eine Weitergabe bestimmter Nutzerdaten an soziale Netzwerke einhergeht. Erst anschließend können die bekannten Funktionen der Social Plugins wie gewohnt genutzt werden – der zweiten Klick. Entscheidet sich der Besucher gegen die Aktivierung, stehen ihm die Funktionen nicht zur Verfügung, zugleich ist aber ein Datentransfer an die sozialen Netzwerke ausgeschlossen. Damit wurde eine Möglichkeit geschaffen, das von Facebook genutzte und datenschutzrechtlich sehr bedenkliche Opt-Out-Prinzip durch eine nutzerfreundliche Opt-In-Lösung zu ersetzen.

Bei Facebook löste der Vorstoß der Online-Plattform heise.de erwartungsgemäß keine Begeisterungsstürme aus. Die erste Version des 2-Klick-Like-Buttons sei dem Original schon vom Aussehen zu ähnlich gewesen und habe daher gegen seine Richtlinien verstoßen ließ der Branchenprimus verlauten. Danach sei eine Nachahmung von Facebookfunktionen untersagt. Die überarbeitete Version von heise.de, die nun eindeutig nicht mehr den Anschein einer facebookeigenen Funktion erregt, wird – wenn auch etwas zähneknirschend – von Facebook hingenommen.
Macht das Model einer individuellen Opt-In-Lösung Schule, könnte Internetusern bald durch die Seitenbetreiber ein Stück informationelle Selbstbestimmung zurückgegeben werden, welche ihnen durch Facebook und Co. genommen wurde.

Andere Netzanbieter, die ein Ähnliches System einsetzen sind rp-online.de und swr3.de.

In dem Zusammenhang mit dem Facebook-Like-Button oder Facebook-Gefällt-Mir-Button werden im Internet viele Musterdatenschutzerklärungen angeboten, die Like-Button-Nutzer auf ihren Seiten verwenden können. Jedoch bleibt dabei zu berücksichtigen, dass es im Grunde für eine solche Belehrung wohl schon zu spät ist, sobald man sich auf der Interseite mit dem Like-Button befindet – denn dann ist die Datenübertragung schon geschehen. Ein „an/aus“-Knopf wie ihn etwa Heise.de anbieten dürfte wohl eine bessere Wahl darstellen.

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Eva N. Dzepina Rechtsanwältin für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Designrecht, Kunstrecht, IT-Recht, Domainrecht

Eva N. Dzepina L.L.M
Rechtsanwältin