Memmingen Landgericht

Der Justizkomplex am Hallhof in Memmingen gliedert sich in drei Gebäudekomplexe: Dem alten Landgericht oder sogenannten Maximiliansbau im Süden, der ehemaligen „Hallhofschule“ im Norden einen verbindenden Neubauteil mit dem Haupteingang. Die Anlage steht auf dem Gelände des ehemaligen, im frühen 13. Jahrhundert gegründeten Spitals vom Orden zum Heiligen Geist, dem sogenannten Kreuzherrnkloster. Der Gerichtsbezirk des Landgerichts Memmingen umfasst die kreisfreie Stadt Memmingen sowie die Landkreise Neu-Ulm, Günzburg und Unterallgäu mit rund 463.000 Einwohnern. Zum Landgerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Neu-Ulm, Günzburg und Memmingen. Weiter ist die Landgerichtsärztliche Dienststelle unter Leitung eines Landgerichtsarztes beim Landgericht angesiedelt. Die Internetseite des Landgerichts (siehe oben) informiert darüber, dass bei den Gerichten im Landgerichtsbezirk Memmingen insgesamt 350 Personen beschäftigt sind, davon 53 Richter, 67 Rechtspfleger, 11 Bewährungshelfer, 79 Beamte des mittleren Dienstes, 31 Gerichtsvollzieher, 21 Justizwachtmeister, 80 Angestellte und 8 Reinigungskräfte. Ferner gibt es im Landgerichtsbezirk Memmingen 20 Notare, 319 Rechtsanwälte und 24 Rechtsbeistände.

In Zivilsachen ist das Landgericht erstinstanzlich grundsätzlich für alle Verfahren mit einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig, soweit sie nicht in Spezialgebieten wie Mietsachen und Familiensachen den Amtsgerichten übertragen wurden. Außerdem sind sie unabhängig vom Streitwert für alle Klagen zuständig, die Staatshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen betreffen. Seit einigen Jahren ist in erstinstanzlichen Zivilverfahren der originäre Einzelrichter eingeführt mit der Folge dass die Besetzung der Kammer mit drei Richtern zwischenzeitlich die Ausnahme ist. Soweit die Zuständigkeit der Kammer nicht sachgebietsbezogen begründet wird, ist stets der Einzelrichter zuständig.

Vor dem Landgericht besteht regelmäßig Anwaltszwang, mit der Folge, dass Parteien in mündlichen Verhandlungen keine Prozeßhandlungen vornehmen oder Erklärungen abgeben können und behandelt werden, als seien sie nicht erschienen.

Im Strafprozess erster Instanz ist das Landgericht grundsätzlich bei Verbrechen und schweren Vergehen, ab einer Straferwartung von vier Jahren Freiheitsstrafe zuständig. In Ausnahmefällen kann es auch bei weniger schwerwiegenden Fällen angerufen werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Für besondere Straftatbestände wie Mord, Totschlag, Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie, Missbrauch ionisierender Strahlen und andere Taten mit Todesfolge ist es als Schwurgericht zuständig.

In Berufungsverfahren der zweiten Instanz ist das Landgericht im Strafprozess bei Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schšffengerichts zuständig. Außerdem ist das Landgericht gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Beschwerdegericht zuständig. Im Zivilprozess ist das Landgericht als zweite Instanz fŸr Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig, sofern nicht – wie etwa in Familiensachen – die Oberlandesgerichte zuständig sind.

In Deutschland existieren zur Zeit 116 Landgerichte, bei denen jeweils auch die Staatsanwaltschaften angesiedelt sind.

Spruchkörper des Landgerichts sind die Kammern als Zivilkammern und Kammern für Handelssachen sowie im Bereich des Strafrechts als kleine und große Strafkammern sowie Strafvollstreckungskammern.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Sie sollten sich vorsorglich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.

Adressen

Landgericht Memmingen
Bayern
Landgericht LG
Hallhof 1 und 4
87700 Memmingen
Telefon: (08331) 105-0
Telefax: (08331) 105-422
E-Mail:

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