Darmstadt Landgericht

Darmstadt ist mit rund 140.000 Einwohnern kreisfreie Stadt im Regierungsbezirks Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg. Darmstadt ist nach Frankfurt am Main, Wiesbaden und Kassel die viertgrößte Stadt des Bundeslandes Hessen.

Der Landgerichtsbezirk erstrekt sich über rund 3.000 qkm mit über 1,5 Millionen Einwohnern in den Städten Darmstadt und Offenbach am Main, den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Groß-Gerau, Bergstraße und dem Odenwaldkreis der größte Landgerichtsbezirk in Hessen.

Der Landgerichtsbezirk umfasst heute die Bezirke des Amtsgericht Bensheim, Amtsgericht Dieburg, Amtsgericht Groß-Gerau, Amtsgericht Lampertheim, Amtsgericht Langen, Amtsgericht Michelstadt, des Amtsgericht Rüsselsheim, des und des Amtsgericht Seligenstadt.

Das Landgericht Darmstadt beschäftigt rund 240 Mitarbeiter, darunter 86 Richter und 14 Rechtspfleger. Das Landgericht hat 19 Zivilkammern, sieben Kammern für Handelssachen, elf (große) Strafkammern eingerichtet.

In Zivilsachen ist das Landgericht erstinstanzlich grundsätzlich für alle Verfahren mit einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig, soweit sie nicht in Spezialgebieten wie Mietsachen und Familiensachen den Amtsgerichten übertragen wurden. Außerdem sind sie unabhängig vom Streitwert für alle Klagen zuständig, die Staatshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen betreffen. Seit einigen Jahren ist in erstinstanzlichen Zivilverfahren der originäre Einzelrichter eingeführt mit der Folge dass die Besetzung der Kammer mit drei Richtern zwischenzeitlich die Ausnahme ist. Soweit die Zuständigkeit der Kammer nicht sachgebietsbezogen begründet wird, ist stets der Einzelrichter zuständig.

Vor dem Landgericht besteht regelmäßig Anwaltszwang, mit der Folge, dass Parteien in mündlichen Verhandlungen keine Prozeßhandlungen vornehmen oder Erklärungen abgeben können und behandelt werden, als seien sie nicht erschienen.

Im Strafprozess erster Instanz ist das Landgericht grundsätzlich bei Verbrechen und schweren Vergehen, ab einer Straferwartung von vier Jahren Freiheitsstrafe zuständig. In Ausnahmefällen kann es auch bei weniger schwerwiegenden Fällen angerufen werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Für besondere Straftatbestände wie Mord, Totschlag, Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie, Missbrauch ionisierender Strahlen und andere Taten mit Todesfolge ist es als Schwurgericht zuständig.

In Berufungsverfahren der zweiten Instanz ist das Landgericht im Strafprozess bei Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schšffengerichts zuständig. Außerdem ist das Landgericht gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Beschwerdegericht zuständig. Im Zivilprozess ist das Landgericht als zweite Instanz fŸr Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig, sofern nicht – wie etwa in Familiensachen – die Oberlandesgerichte zuständig sind.

In Deutschland existieren zur Zeit 116 Landgerichte, bei denen jeweils auch die Staatsanwaltschaften angesiedelt sind.

Spruchkörper des Landgerichts sind die Kammern als Zivilkammern und Kammern für Handelssachen sowie im Bereich des Strafrechts als kleine und große Strafkammern sowie Strafvollstreckungskammern.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Sie sollten sich vorsorglich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.

Adressen

Landgericht Darmstadt
Hessen
Landgericht LG
Mathildenplatz 13-14
64283 Darmstadt
Telefon: (06151) 12-0
Telefax: (06151) 12-5917
E-Mail: verwaltung@lg-darmstadt.justiz.hessen.de

Karte

Aufgrund deiner Datenschutz-Einstellungen können wir Ihnen die Karte nicht anzeigen. Klicken Sie hier, um die Karte in einem neuen Fenster zu öffnen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen