Augsburg Landgericht

Augsburg mit über 262.000 Einwohnern nach München und Nürnberg die drittgrößte Stadt in Bayern und kreisfreie Großstadt im Südwesten Bayerns. Die Universitätsstadt ist Sitz der Regierung von Schwaben sowie Sitz des Bezirks Schwaben und des Landratsamtes Augsburg. Augsburg beherbert fünf Gerichte. Dies sind das Amts-, Land-, Arbeits-, Sozial- und das Verwaltungsgericht.

Der Landgerichtsbezirk umfasst heute die Bezirke des Amtsgericht Aichach/Friedberg, des Amtsgericht Augsburg mit der Zweigstelle Schwabmünchen, des Amtsgericht Dillingen an der Donau , des Amtsgericht Landsberg am Lech, und des Amtsgericht Nördlingen.

Das Landgericht ist damit örtlich zuständig für das Stadtgebiet Augsburg, den Landkreis Augsburg , den Landkreis Aichach-Friedberg , den Landkreis Dillingen , den Landreis Donau-Ries und den Landkreis Landsberg.

Der Landgerichtsbezirk Augsburg umfaßt auf einer Fläche von 4.869,75 km² annähernd eine Million Einwohner und ist damit nach München I und II sowie Nürnberg der viertgrößte Bayerns. Am Landgericht, Amtsgericht (einschließlich der Zweigstelle in Schwabmünchen) und Staatsanwaltschaft sind rund 750 Mitarbeiter tätig.

In Zivilsachen ist das Landgericht erstinstanzlich grundsätzlich für alle Verfahren mit einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig, soweit sie nicht in Spezialgebieten wie Mietsachen und Familiensachen den Amtsgerichten übertragen wurden. Außerdem sind sie unabhängig vom Streitwert für alle Klagen zuständig, die Staatshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen betreffen. Seit einigen Jahren ist in erstinstanzlichen Zivilverfahren der originäre Einzelrichter eingeführt mit der Folge dass die Besetzung der Kammer mit drei Richtern zwischenzeitlich die Ausnahme ist. Soweit die Zuständigkeit der Kammer nicht sachgebietsbezogen begründet wird, ist stets der Einzelrichter zuständig.

Vor dem Landgericht besteht regelmäßig Anwaltszwang, mit der Folge, dass Parteien in mündlichen Verhandlungen keine Prozeßhandlungen vornehmen oder Erklärungen abgeben können und behandelt werden, als seien sie nicht erschienen.

Im Strafprozess erster Instanz ist das Landgericht grundsätzlich bei Verbrechen und schweren Vergehen, ab einer Straferwartung von vier Jahren Freiheitsstrafe zuständig. In Ausnahmefällen kann es auch bei weniger schwerwiegenden Fällen angerufen werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Für besondere Straftatbestände wie Mord, Totschlag, Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie, Missbrauch ionisierender Strahlen und andere Taten mit Todesfolge ist es als Schwurgericht zuständig.

In Berufungsverfahren der zweiten Instanz ist das Landgericht im Strafprozess bei Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schšffengerichts zuständig. Außerdem ist das Landgericht gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Beschwerdegericht zuständig. Im Zivilprozess ist das Landgericht als zweite Instanz fŸr Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig, sofern nicht – wie etwa in Familiensachen – die Oberlandesgerichte zuständig sind.

In Deutschland existieren zur Zeit 116 Landgerichte, bei denen jeweils auch die Staatsanwaltschaften angesiedelt sind.

Spruchkörper des Landgerichts sind die Kammern als Zivilkammern und Kammern für Handelssachen sowie im Bereich des Strafrechts als kleine und große Strafkammern sowie Strafvollstreckungskammern.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Sie sollten sich vorsorglich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.

Adressen

Landgericht Augsburg
Bayern
Landgericht LG
Am Alten Einlass 1
86150 Augsburg
Telefon: (0821) 3105-0
Telefax: (0821) 3105-2307
E-Mail: poststelle@lg-a.bayern.de

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