Aachen Landgericht

Aachen ist kreisfreie Kurstadt im Regierungsbezirk Köln und die westlichste deutsche Großstadt mit mehr als 250.000 Einwohnern. Aachen beherbert fünf Gerichte. Dies sind das Amts-, Land-, Arbeits-, Sozial- und das Verwaltungsgericht Aachen.

Die Hauptstelle des Amtsgericht und Landgericht Aachen befindet sich in einem Gebäude.

Anfahrt/Parken: Mit dem Pkw über die A 4 oder A 44 bis zum Autobahnkreuz Aachen am Autobahnkreuz Aachen auf die A 544 in Richtung Aachen Europaplatz, am Europaplatz in die Joseph von Görres-Straße einbiegen; weiter geradeaus bis zur zweiten Ampel fahren; an der zweiten Ampel rechts in die Stolberger Straße abbiegen; über die erste Ampel geradeaus an der Josefskirche vorbei auf den Adalbertsteinweg; an der zweiten Ampel liegt auf der linken Seite das Land- und Amtsgericht. Wegen der schwierigen Parkmöglichkeiten empfiehlt es sich, geradeaus weiter zu fahren; zwei Ampeln weiter befindet sich auf der linken Seite das Parkhaus Adalbertsteinweg, ca. 3 Gehminuten vom Gericht entfernt. Mit dem Bus: Von der Bushaltestelle „Scheibenstraße“ erreichen Sie das Landgericht Aachen zu Fuß in ca. 3 Minuten. Die Bushaltestelle wird von den Linien 2, 5, 12, 15, 22, 23, 25, 35, 45, 55 und 65 angefahren. Von der zentralen Bushaltestelle „Kaiserplatz“ aus ist das Landgericht über den Adalbertsteinweg zu Fuß in ca. 10 Minuten erreichbar. Mit der Bahn: Vom Bahnhof „Rothe Erde“ erreichen Sie das Landgericht zu Fuß in ca. 15 – 20 Minuten, vom Hauptbahnhof zu Fuß in ca. 25 – 30 Minuten. Taxiruf Tel: 0241.66666.

Das Landgericht gehört zum Bezirk des Oberlandesgerichts Köln.

Der Landgerichtsbezirk umfasst heute die Bezirke des Amtsgericht Aachen, Amtsgericht Düren, Amtsgericht Eschweiler, Amtsgericht Geilenkirchen, Amtsgericht Heinsberg, Amtsgericht Jülich, Amtsgericht Monschau, und des Amtsgericht Schleiden. Insgesamt 130 Mitarbeiter davon 64 Richter betreiben 12 Zivilkammern, 4 Kammern für Handelsachen und 11 Strafkammern am Landgericht. Präsident des Landgericht ist zur Zeit Dr. Stefan Weismann.

Eine Auskunft am Haupteingang hilft bei Orientierungsproblemen. Für Gehbehinderte befindet sich links neben dem Haupteingang eine Klingel für die Wachtmeisterei. Rollstuhlgerechte Toiletten befinden sich im Erdgeschoss, Raum 221c, sowie im 1. Obergeschoss, Raum 330b. Der Nachtbriefkasten befindet sich links neben dem Haupteingang.

Nebenstellen des Amtsgerichts liegen an der Wilhelmstraße 26 Telefax (02 41) 40 69 71 für Nachlass-, Zivil-, Kirchenaustritts- und Registersachen sowie am Kapuzinerkarree, Alter Posthof 1 52062 Aachen Telefax (02 41) 53 85 18 für Zwangs- versteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, Insolvenzsachen sowie der Schuldnerkartei. Die Internetseiten des Amtsgerichts und Landgerichts (siehe oben) sind auf Grundlage der „NRW-Justiz-online“ erstellt und für das Amtsgericht kaum brauchbar. Das Landgericht bietet im Internet das Nötigste, u.a. die Geschäftsverteilungen und Anfahrtsbeschreibungen.

Nächstgelegenes Hotel / Unterkunft: Hotel Ibis, Zollernstr. 2 Tel: 0241.51840; Novotel Aachen, Joseph-von-Görres-Str., Tel: 0241.16870.

In Zivilsachen ist das Landgericht erstinstanzlich grundsätzlich für alle Verfahren mit einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig, soweit sie nicht in Spezialgebieten wie Mietsachen und Familiensachen den Amtsgerichten übertragen wurden. Außerdem sind sie unabhängig vom Streitwert für alle Klagen zuständig, die Staatshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen betreffen. Seit einigen Jahren ist in erstinstanzlichen Zivilverfahren der originäre Einzelrichter eingeführt mit der Folge dass die Besetzung der Kammer mit drei Richtern zwischenzeitlich die Ausnahme ist. Soweit die Zuständigkeit der Kammer nicht sachgebietsbezogen begründet wird, ist stets der Einzelrichter zuständig.

Vor dem Landgericht besteht regelmäßig Anwaltszwang, mit der Folge, dass Parteien in mündlichen Verhandlungen keine Prozeßhandlungen vornehmen oder Erklärungen abgeben können und behandelt werden, als seien sie nicht erschienen.

Im Strafprozess erster Instanz ist das Landgericht grundsätzlich bei Verbrechen und schweren Vergehen, ab einer Straferwartung von vier Jahren Freiheitsstrafe zuständig. In Ausnahmefällen kann es auch bei weniger schwerwiegenden Fällen angerufen werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Für besondere Straftatbestände wie Mord, Totschlag, Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie, Missbrauch ionisierender Strahlen und andere Taten mit Todesfolge ist es als Schwurgericht zuständig.

In Berufungsverfahren der zweiten Instanz ist das Landgericht im Strafprozess bei Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des Schšffengerichts zuständig. Außerdem ist das Landgericht gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Beschwerdegericht zuständig. Im Zivilprozess ist das Landgericht als zweite Instanz fŸr Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig, sofern nicht – wie etwa in Familiensachen – die Oberlandesgerichte zuständig sind.

In Deutschland existieren zur Zeit 116 Landgerichte, bei denen jeweils auch die Staatsanwaltschaften angesiedelt sind.

Spruchkörper des Landgerichts sind die Kammern als Zivilkammern und Kammern für Handelssachen sowie im Bereich des Strafrechts als kleine und große Strafkammern sowie Strafvollstreckungskammern.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Sie sollten sich vorsorglich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.

Adressen

Landgericht Aachen
Nordrhein-Westfalen
Landgericht LG
Adalbertsteinweg 90
52070 Aachen
Telefon: (0241) 9425-0
Telefax: (0241) 543803
E-Mail: verwaltung@lg-aachen.nrw.de

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